
Sozialhilfe-Abhängigkeit alleine reicht nicht für eine Ausschaffung
«Es ist eine Tatsache: Der Kanton und insbesondere das Migrationsamt machen gar nichts.» Das sagte Martina Bircher, SVP-Grossrätin und Sozialvorsteherin in Aarburg, im Januar in einem Interview mit dem «Zofinger Tagblatt». Bircher kritisierte, im Aargau würden Ausländern, die von der Sozialhilfe abhängig seien, kaum einmal die Aufenthaltsbewilligungen entzogen. «Wir haben ein Ausländergesetz, das nicht angewendet wird», wetterte sie.
Als konkretes Beispiel nannte Bircher einen Fall aus Aarburg: «Ein Serbe, der seit drei Jahren in der Sozialhilfe ist, hat in seinem Heimatland ein Kind und nun dessen Mutter geheiratet.» Jetzt dürfe die Frau mit dem Kind einreisen, und auf einen Schlag seien einfach drei statt einer Person in der Sozialhilfe. «Was macht das Migrationsamt? Scheinbar schon Ausländer aus Drittstaaten in unsere Sozialhilfe importieren, statt sie auszuweisen.»
SVP fordert härtere Gangart
Zusammen mit ihrer Fraktion reichte Bircher eine Motion ein, die tiefere Hürden für eine Überprüfung der Bewilligungen verlangte. Heute wird das Migrationsamt im Aargau aktiv, wenn Ausländer mit Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) mehr als 50000 Franken Sozialhilfe beziehen, bei Ausländern mit Niederlassungsbewilligung liegt der Wert bei 80000 Franken. Die SVP will diese Werte halbieren, sie wirft den Aargauer Behörden eine lasche Gangart vor und schreibt, andere Kantone hätten strengere Bestimmungen.
Der Regierungsrat lehnt die Forderung zur Halbierung der Beträge ab. Die heutigen Werte entsprächen der Praxis des kantonalen Verwaltungsgerichts und des Bundesgerichts. Die von der SVP geforderte Halbierung auf 25000 bzw. 40000 Franken sei deshalb nicht umsetzbar, hält die Regierung fest. Dies würde dazu führen, dass Beschwerden gegen den Widerruf von Bewilligungen von den Gerichten regelmässig gutgeheissen würden.
Auch den Vorwurf der SVP, im Aargau seien die Hürden für eine Ausschaffung wegen Sozialhilfeabhängigkeit höher als in anderen Kantonen, weist die Regierung zurück. Eine Umfrage habe ergeben, dass je nach Fall (Einzelperson, Familie oder Ehepartner von Schweizern) sogar höhere Werte bis 100000 Franken gelten.
Werte für Verwarnung sinken
Der Regierungsrat räumt allerdings ein, in anderen Kantonen seien die Orientierungswerte für eine ausländerrechtliche Verwarnung meist tiefer als im Aargau. Hier will der Kanton ansetzen: Künftig soll es bei hohen Sozialhilfebezügen schneller zu einer Verwarnung der Ausländer kommen. Das kantonale Migrationsamt soll die Akten bei Personen mit Aufenthaltsbewilligung ab einem Bezug von 25000 Franken, bei einer Niederlassungsbewilligung ab 40000 Franken überprüfen.
Nach einer Verwarnung kann Ausländern die Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung später tendenziell einfacher entzogen werden. Ob die Migrationsbehörden aktiv werden, hängt allerdings nicht nur von der Höhe der Werte beim Sozialhilfebezug ab. Ein wichtiger Faktor ist auch die Information durch die Gemeinden. Heute sei aus den Protokollen der Gemeinderäte, die beim Migrationsamt eingereicht würden, in der Regel nicht ersichtlich, wie lange jemand Sozialhilfe beziehe und wie hoch der Gesamtbetrag sei, schreibt der Regierungsrat.
Gemeinden müssen Daten liefern
Deshalb nimmt der Kanton die Gemeinden nun stärker in die Pflicht. Diese müssen dem Migrationsamt künftig unaufgefordert Meldung erstatten, wenn die Orientierungswerte überschritten würden. Die nötigen Grundlagen für die Verbesserung des Meldeprozesses sollen bis Ende dieses Jahres vorliegen, dafür wird eine Arbeitsgruppe mit Vertretern von Kanton und Gemeinden eingesetzt. Auch die statistische Erfassung soll besser werden – die aktuellen Zahlen zeigen: Im vergangenen Jahr lag in 34 Fällen, in denen Ausländern die Aufenthaltsbewilligung entzogen wurde, ein Sozialhilfebezug vor.
Allein die Abhängigkeit von der Sozialhilfe genügt aber nicht in jedem Fall für den Entzug der Bewilligung und damit die Ausschaffung. Das Migrationsamt müsse auch ein Verschulden an der Sozialhilfeabhängigkeit, eine schlechte Prognose für die weitere Unterstützungsbedürftigkeit und die Verhältnismässigkeit des Entzugs nachweisen, hält die Regierung fest.
Und sie weist darauf hin, dass anerkannte Flüchtlinge einen Rechtsanspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung hätten. Ein Bewilligungsentzug und eine Wegweisung seien für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene ausgeschlossen.
Aufgrund dieser Vorbehalte lehnt die Regierung die SVP-Motion ab. Sie ist aber bereit, den Vorstoss in Form eines Postulats entgegenzunehmen und die Grenzwerte für Verwarnungen zu senken.