
SP setzt Kanton Aargau unter Druck: Genossen fordern die Umsetzung des Bundesgerichtsentscheids
Krankenkassen bereichern sich nicht, sagt der Regierungsrat
Es seien keine Hinweise bekannt, dass sich die Krankenkassen auf Kosten der Prämienzahler ungerechtfertigt bereichern. Das schreibt der Regierungsrat in seiner Antwort auf eine Anfrage von Andre Rotzetter (CVP). Der Grossrat hatte im vergangenen August eine Interpellation zur Prämienentwicklung und «allfälliger Bereicherung» der Krankenkassen eingereicht. Seit 2012 seien die Prämien im Kanton Aargau massiv gestiegen, während es gleichzeitig zu Verschiebungen der Kostenträger gekommen ist. Damit seien die Krankenkassen deutlich entlastet worden, merkt Rotzetter an. Es stelle sich deshalb die Frage, ob diese Verschiebungen bei der Prämienberechnung berücksichtigt worden sind, respektive, ob sich nicht die Krankenkassen dadurch bereichert haben.
Grundsätzlich habe der Kanton in diesem Bereich wenig Handlungsspielraum, schreibt der Regierungsrat. Die Aufsicht über die Krankenversicherung werde durch das Bundesamt für Gesundheit ausgeübt. Aber der Kanton Aargau sei beim Anstieg der Prämien nicht in einer Sonderposition, diese hätten sich im Zeitraum von 2011 bis 2017 ähnlich entwickelt wie im Rest der Schweiz. Die Prämieneinnahmen pro versicherter Person sei im Aargau in diesem Zeitraum um 20,2 Prozent gestiegen, schweizweit sei eine Zunahme von 19,9 Prozent verzeichnet worden. Auch die von den Krankenkassen im Kanton Aargau pro versicherter Person vergüteten Nettoleistungen stiegen mit 23,7 Prozent nur leicht überdurchschnittlich stark an, schweizweit habe es eine Zunahme von 22,4 Prozent gegeben. (eva)
Am Dienstag hat die SP Schweiz ihre Initiative zur Entlastung bei den Krankenkassenprämien eingereicht. Niemand in der Schweiz soll mehr als zehn Prozent des verfügbaren Einkommens für die Krankenkassenprämien bezahlen müssen, fordert diese. Mit der Initiative sollen die Mittel für die Prämienverbilligung erhöht und die Versicherten vor «willkürlichen kantonalen Sparmassnahmen bei den Prämienverbilligungen geschützt werden», schreibt die nationale Partei in einer Medienmitteilung.
Das Thema Prämienverbilligungen kocht auch im Kanton Aargau heiss. Der neuste Auslöser dafür ist ein Urteil des Bundesgerichts, das im Januar zum Schluss gekommen ist, dass der Kanton Luzern die Einkommensgrenze zur Verbilligung der Krankenkassenprämien anheben muss. Das Urteil besagt, dass für untere und mittlere Einkommen eine Prämienverbilligung vorgesehen sein muss. Bei jungen Erwachsenen in Ausbildung beträgt diese mindestens die Hälfte der Prämien, bei Kindern 80 Prozent. Gemäss Definition des Bundesgerichts gehören dabei alle Personen mit einem Einkommen zwischen 70 und 150 Prozent des Medianeinkommens des Kantons zum Mittelstand. Diesen hatte das kantonale Gericht anders definiert.
Klage ist nicht vom Tisch
«Auch der Kanton Aargau muss demnach mehr bezahlen», sagt SP-Präsidentin Gabriela Suter. Nach dem Bundesgerichtsentscheid hatten die Genossen zuerst mit einer Klage gedroht, komme der Kanton dieser Forderung nicht nach. Vorerst setzen sie aber auf den politischen Weg: Am nächsten Dienstag wird die SP im Grossen Rat zwei Vorstösse zum Thema einreichen. «Wir fordern vom Regierungsrat, dass er alle Haushaltsmodelle überprüft und die Verbilligungen so anpasst, dass alle Personen, die gemäss Krankenversicherungsgesetz Anspruch auf Prämienverbilligung haben, in den Genuss einer solchen kommen», sagt Suter. Eine Umverteilung lehnt die SP jedoch klar ab: «Der Topf muss vergrössert, nicht die bisherigen Gelder einfach an mehr Personen verteilt werden. Es müssen alle substanziell profitieren können, die nach dem Entscheid des Bundesgerichts auch Anspruch haben.» Mit einem zweiten Vorstoss verlangt die SP von der Regierung Zahlen, wie viel mehr Menschen von Prämienverbilligungen profitieren könnten, wenn das Urteil umgesetzt würde. Damit ist die Klage jedoch noch nicht vom Tisch. Die SP warte die Antworten der Regierung ab und entscheide dann, ob sie als letztes Mittel den Kanton einklagen wird, sagt Suter. «Wir gehen davon aus, dass der Regierungsrat den Bundesgerichtsentscheid ernst nimmt und umsetzen wird, ansonsten müssen wir die Erhöhung der Verbilligungen rechtlich durchsetzen», gibt sich die Parteipräsidentin aber zuversichtlich.
Diskussionen auf Verwaltung
Voraussichtlich am 19. März wird der Grosse Rat ausserdem über das Dekret für die Prämienverbilligungen für das Jahr 2020 entscheiden. Hat die angedrohte Klage der SP diese Vorlage bereits beeinflusst? Gabriela Suter nimmt an, dass auf der Verwaltung zumindest Diskussionen geführt werden. Auf Anfrage beim zuständigen Departement Gesundheit und Soziales teilt Mediensprecherin Karin Müller aber mit, eine übereilte Anpassung der Aargauer Prämienverbilligungspraxis wäre verfehlt.
Um eine saubere Analyse vorzunehmen, seien komplexe, umfassende Berechnungen erforderlich, die derzeit noch nicht vorlägen. Erst danach könne ein Vergleich der Gesamtsituation zwischen den Kantonen Aargau und Luzern vorgenommen und eine Aussage gemacht werden, ob im Aargau Handlungsbedarf bestehe.
Der SP geht es aber nicht nur um das Dekret für die Prämienverbilligungen im Jahr 2020. «Das betrifft die künftige Handhabung, wir wollen aber auch wissen, wie vielen Personen in den letzten Jahren keine Prämienverbilligung zugesprochen worden war, obwohl sie laut Krankenversicherungsgesetz und Bundesgerichtsurteil vom Januar darauf Anspruch hätten», sagt Gabriela Suter.