Staatliche Fischerei-Reviere für die Jahre 2018 bis 2025 neu verpachtet

Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) hat 24 Fluss-, 103 Bach- und 39 Weiherreviere auf den 1. Januar 2018 für die nächsten acht Jahre neu verpachtet. Die verpachteten Reviere entsprechen rund 2’300 Kilometer Gewässer. Davon sind neu 1’500 Kilometer als Schongebiet ausgeschieden.

Die Verpachtung der Reviere erfolgte zum ersten Mal nach dem neuen Fischereigesetz. Die fischereiliche Nutzung der Gewässer wurde nicht mehr an den Höchstbietenden versteigert, sondern öffentlich ausgeschrieben und an den am besten geeigneten Kandidaten vergeben. Beurteilt wurden dabei die Fähigkeit, eine nachhaltige und tierschutzgerechte Fischerei zu gewährleisten, Jungfischerinnen und Jungfischer zu fördern sowie eine gut organisierte und wirksame Fischereiaufsicht aufzubauen und zu gewährleisten. Die Pächterinnen und Pächter sollen mit der Region verbunden sein und die Fischerei auch anderen Fischereiberechtigten ermöglichen.

Verantwortliche Pächterinnen und Pächter Pächterinnen und Pächter von staatlichen Fischereirevieren geben Fischereikarten für die Angelfischerei an interessierte, fischereiberechtigte Personen ab. Sie erfassen die Fischfänge im Revier und organisieren die lokale Fischereiaufsicht. Sie sind wichtige Partner der kantonalen Fischereifachstelle beim Schutz und bei der nachhaltigen Nutzung der Wassertiere in den Aargauer Gewässern. Zum Erwerb einer Fischereikarte muss man eine Ausbildung mit Prüfung zur Sachkunde absolviert haben – den sogenannten Sachkundenachweis. Tierschutz, Artenkenntnis sowie Wissen über Gewässerlebensräume und die Fischerei sind wichtige Bestandteile der Ausbildung und der Leidenschaft der Fischerinnen und Fischer. Sie sind wichtige Partner und Ansprechpersonen der lokalen Bevölkerung und Gewässerverantwortlichen. In einigen Revieren und Fischereivereinen hat es auf die neue Pachtperiode einen Personalwechsel gegeben.

Die Fischereirevierkarten können HIER online abgefragt werden.