Staatsanwalt Simon Burger: Opfer von häuslicher Gewalt warten oft lange, bis sie Anzeige erstatten.

Am Montag wurden in Hausen zwei Frauen erstochen. Der mutmassliche Täter, der 54-jährige Ehemann des einen Opfers, sitzt in Untersuchungshaft. Ermittlungen zeigten, dass er wegen häuslicher Gewalt aktenkundig war. Seine Frau hatte ihn vor einem Jahr angezeigt, die Anzeige jedoch zurückgezogen. Dass Opfer häuslicher Gewalt ihre Anzeige zurückziehen, kommt oft vor. 156 von 481 Verfahren seien im Kanton Aargau im Jahr 2016 deswegen sistiert worden, sagt Fiona Strebel, Mediensprecherin der Staatsanwaltschaft. Es wird also fast jede dritte Anzeige zurückgezogen.

Herr Burger, ist das für Sie als Staatsanwalt nicht frustrierend?

Simon Burger: Wenn eine Versöhnung stattgefunden hat, ist das ja erfreulich. Nicht selten bleibt aber ein ungutes Gefühl zurück.

Warum?

Es kann sein, dass ein Opfer die Anzeige nur zurückzieht, weil Druck ausgeübt wurde, es dazu gezwungen wurde oder Angst hat, dass die Probleme durch die Anzeige grösser werden.

Warum sollten die Probleme durch die Anzeige grösser werden?

In vielen Fällen sind die Opfer finanziell von den Tätern abhängig. Eine Verurteilung zieht auch eine Geldstrafe oder Busse sowie Gebühren nach sich. Bleiben die Eheleute trotz Übergriffen zusammen, gehen diese Kosten zulasten der Haushaltskasse. Bestraft wird damit die ganze Familie. Da fragt man sich als Opfer dann, was man davon hat.

Können Sie Opfer davon abhalten, ein Verfahren zu sistieren?

Das Verfahren muss sistiert werden, wenn das Opfer dies verlangt. Es sei denn, wir können nachweisen, dass die Sistierung nicht dem freien Willen des Opfers entspricht. Das lässt sich aber praktisch nicht beweisen.

Was ist bei schweren Fällen?

Bei schweren Fällen handelt es sich um «echte Offizialdelikte». Doch auch hier bin ich darauf angewiesen, dass ein Opfer Aussagen macht. Tut es das nicht, sind mir die Hände gebunden.

Wie erleben Sie die Opfer in den Einvernahmen?

Ich merke, dass sie in einer schwierigen Situation sind. Sie erhoffen sich Hilfe und wünschen sich im Grunde einfach, dass es nicht wieder zu Gewalt kommt. Andererseits haben sie Angst, ihre Situation mit einer Anzeige zu verschlimmern. Hinzu kommt nicht selten Druck von der Familie. Im Ergebnis zerreisst es die Opfer in dieser Situation fast.

Und die Täter?

Sie bestreiten den Vorwurf in der Regel. Das nimmt manchmal groteske Züge an. Einmal erklärte mir ein Mann, die Würgemale am Hals seiner Frau rührten daher, dass seine Frau sich aus Wut selber gewürgt habe. Anschliessend sei sie noch in die Wand gerannt, was ihre blauen Flecken erkläre.

Gibt es den typischen Täter?

In den allermeisten Fällen handelt es sich um Männer, nicht selten mit Migrationshintergrund und niedrigem Bildungsstand. Diese Personen haben oft selber schon Gewalt erfahren oder als Kinder miterlebt. Gewalt ist für sie eine mögliche Handlungsoption. Teilweise sind diese Männer auch in einer patriarchalischen Gesellschaft aufgewachsen und sie erachten es als ihr völlig legitimes Recht, die Frau zu «züchtigen». Mir haben schon Frauen berichtet, dass ihnen sogar von der eigenen Mutter geraten wurde, das Ganze nicht so ernst zu nehmen. Solche Entgleisungen kämen in jeder Ehe vor.

Ist es nicht ein Vorurteil, dass Ausländer häufiger von häuslicher Gewalt betroffen sind beziehungsweise sie ausüben?

Mir liegen keine konkreten Zahlen vor. Der Anteil von Ausländern ist aber augenfällig.

Was sind die Schwierigkeiten bei Verfahren wegen häuslicher Gewalt?

Die Strafuntersuchungen sind anspruchsvoll. Opfer von häuslicher Gewalt warten auch oft lange, bis sie Anzeige erstatten. In diesen Fällen fehlt es dann an feststellbaren Verletzungen und es liegt eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation vor.

Sollen Opfer häuslicher Gewalt ihre Verletzungen dokumentieren?

Sie sollten das unbedingt versuchen. Hilfreich sind Fotos. Auch ein Tagebuch, das die Übergriffe dokumentiert, kann vor Gericht helfen.

Was ist mit Zeugen?

Gibt es Zeugen, so stammen diese oft aus dem Freundeskreis einer Partei. Das lässt sie nicht immer als völlig neutral erscheinen. Leider kommt es auch nicht selten zu falschen Anschuldigungen. Es gibt auch Anzeigen, bei denen sich die anzeigende Person eine bessere Ausgangslage erhofft. Beispielsweise in einem Scheidungsverfahren.

Werden Kinder befragt?

Das wird im Einzelfall entschieden. Solche Befragungen sind für Kinder belastend, da sie sich in einem Loyalitätskonflikt befinden. Bei weniger schweren Fällen wird daher oft von einer Befragung abgesehen. Bei schweren Fällen kann es aber notwendig sein, sie zu befragen, da sie oft die einzigen Zeugen sind.

Der Bundesrat will mit einem neuen Gesetz Opfer häuslicher Gewalt besser schützen. Künftig soll über eine Sistierung eines Verfahrens nicht mehr nur das Opfer entscheiden dürfen. Begrüssen Sie diese Änderung?

Es ist ein Versuch, die aktuell unbefriedigende Gesetzeslage zu verbessern. Gemäss dem Gesetzesvorschlag muss der Staatsanwalt prüfen, ob eine Sistierung geeignet erscheint, die Situation des Opfers zu stabilisieren. Das tönt theoretisch gut, dürfte praktisch aber schwierig umzusetzen sein.

Warum?

Stellen Sie sich vor, Sie haben eine Anzeige wegen häuslicher Gewalt auf dem Tisch. Eine Woche später spricht das Opfer bei Ihnen vor und beteuert, die Situation habe sich nachhaltig verbessert, es habe sich mit dem Täter ausgesprochen und es sei zuversichtlich, dass es besser werde. Wie soll ein Staatsanwalt nun abschätzen, ob dem wirklich so ist?

Welche Lösung schlagen Sie vor?

Ich frage mich, ob es nicht sinnvoller wäre, die häusliche Gewalt zum reinen Offizialdelikt zu erklären, also ohne Möglichkeit der Sistierung.

Was versprechen Sie sich davon?

Es würde den Druck von den Opfern nehmen. Mit der heutigen Regelung – und etwas eingeschränkter auch mit der geplanten – haben es die Opfer in der Hand, das Verfahren zu sistieren. Das wissen die Täter und entsprechend können sie Druck ausüben. Würden die Delikte offizialisiert, bestünde diese Möglichkeit weniger. Auch wenn der Täter immer noch versuchen kann, das Opfer dazu zu bringen, nicht auszusagen oder seine Aussagen zu relativieren.

Welche Strafen drohen, wenn ein Verfahren nicht sistiert wird?

Bei den meisten Fällen handelt es sich um weniger schwerwiegende Fälle. Hier ergeht ein Strafbefehl mit einer Geldstrafe oder Busse. Allenfalls wird die Weisung erteilt, ein Gewaltprogramm zu absolvieren. Bei schweren Fällen kommt es zu einer Anklage und es können längere Freiheitsstrafen resultieren. Das ist aber eher selten.

 

Simon Burger: Der 42-Jährige ist Leitender Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm. Er führt seit Jahren Straf-verfahren unter anderem im Bereich der häuslichen Gewalt. Simon Burger sitzt für die SVP im Aarauer Einwohnerrat.