Sie sind hier: Home > Sport > Für Swiss Olympic ist klar: Geltende Quarantänebestimmungen sind für den Sport untragbar

Für Swiss Olympic ist klar: Geltende Quarantänebestimmungen sind für den Sport untragbar

Die Unsicherheit für Sportveranstalter sowie Athleten und Athletinnen nimmt weiter zu. Nachdem der Bundesrat am Dienstagnachmittag weitere Massnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus angekündigt hat, bezieht Swiss Olympic Stellung. Man stehe zwar grundsätzlich hinter den vom Bundesrat in die Konsultation geschickten, verstärkten Massnahmen. Auch mit einer Zertifikatspflicht für den Trainingsbetrieb kann der nationale Sportverband leben, obwohl dies mit einem Einschnitt und mit erhöhtem Aufwand verbunden sei.

Anders sieht es bei den Reisebeschränkungen und Quarantänebestimmungen aus. Diese seien nicht tragbar, kritisiert Swiss Olympic: «Die Durchführung der internationalen Sportanlässe in der Schweiz ist bei Aufrechterhaltung der Reisebeschränkungen und Quarantänebestimmungen in Gefahr, wenn nicht sogar unmöglich», wird Swiss-Olympic-Präsident Jürg Stahl zitiert. Dies bringe Sportler, Veranstalterinnen sowie Verbände und Vereine in grosse Bedrängnis.

Swiss Olympic bietet Unterstützung an

Spitzensportlerinnen und Spitzensportler, die international an Wettkämpfen teilnehmen und seit Freitag je nach Austragungsland bei der Rückkehr für zehn Tage in Quarantäne müssen, können unter diesen Umständen laut dem nationalen Sportverband ihren Beruf nicht mehr ausüben. Jürg Stahl sagt darum: «Als Dachverband des Schweizer Sports fordert Swiss Olympic vom Bundesrat und auch von den Kantonen, dass eine Lösung gefunden wird, welche die Durchführung der bevorstehenden internationalen Sportanlässe und die Befreiung von den Quarantänebestimmungen für Spitzensportlerinnen und Spitzensportler ermöglicht.» Swiss Olympic sei gerne bereit, zur Erarbeitung einer solchen Lösung beizutragen.

Für Veranstalter geht das Zittern derweil weiter. Treten die zur Diskussion gestellten Massnahmen wie geplant in Kraft, so liegt das letzte Wort für Ausnahmen nämlich bei der Gesundheitsorganisation des jeweiligen Kantons. Für St. Moritz würde dies hiessen: Nur die Bündner Kantonsärztin Marina Jamnicki kann Betroffene von der Quarantänepflicht befreien.

Bundesrat will am Freitag diskutieren

Allerdings sagte Alain Berset am Freitag in Bern vor den Medien, die Landesregierung sei sich «durchaus bewusst», welch grosse Probleme die wieder eingeführte Quarantäneliste des Bundes für Sport- und Kulturanlässe mit sich bringen könne. «Der Bundesrat will dies darum an seiner nächsten offiziellen Sitzung am Freitag diskutieren», sagte der Innenminister. Die Einreisebeschränkungen für Personen aus Ländern mit bestätigten oder vermuteten Omikron-Fällen sei «schnell und gut» umgesetzt worden.

Wie Michael Gerber vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) ausführte, sieht die aktuell gültige Verordnung keine spezifischen Ausnahmen für Sport- oder Kulturanlässe vor. «Kantonsärzte können jedoch Ausnahmen von der Quarantänepflicht aussprechen», sagte der BAG-Mann. Dies wie bereits bei früheren Quarantänelisten, wenn Sportlerinnen oder Künstler ihre Bubble nicht verlassen würden. Doch es ist laut Gerber fraglich, ob dieser Bubble-Ansatz etwa auch auf den Winterskizirkus anwendbar ist.