
Strafen für Abfallverbrennung: Busse oder doch Anzeige – was ist bei leichten Fällen effektiver?
KOMMENTAR VON MATHIAS KÜNG/az
Warum kompliziert, wenns einfach geht?
Wer mit Abfallverbrennen die Luft leicht verschmutzt, soll nur eine Busse bekommen, so die Regierung. Darum geht es: Strafen für Abfallverbrennung: Busse oder Anzeige bei leichten Fällen – was ist effektiver?
Wer Abfälle wie zum Beispiel behandeltes Holz im Freien oder im Cheminée verbrennt und damit unter Umständen hochgiftiges Dioxin verursacht, gefährdet und schädigt damit unmittelbar die Umwelt, sich selbst und die Menschen rundherum. Das gehört sanktioniert. Es ist allen zumutbar, solche Abfälle, die ja nicht jeden Tag anfallen, korrekt zu entsorgen oder entsorgen zu lassen.
Wer es nicht tut, sei es, weil man früher auch fahrlässig damit umging, oder aus purer Bequemlichkeit und um ein paar Franken Entsorgungskosten zu sparen, muss die Folgen seines Tuns spüren.
Doch muss diese Tat in jedem Fall eine Verzeigung nach sich ziehen, die aufwendig und teuer wird und den Betroffenen unter Umständen noch lange «verfolgt»? So wie es der Bund will? Wenn die herbeigerufenen Polizeibeamten feststellen, dass sie nicht vor einem notorischen Abfallsünder stehen und es zum Beispiel wirklich «nur» um einige behandelte Bretter geht, sollten sie dies an Ort und Stelle mit einer Busse ahnden und erledigen können, so wie es die Kantonsregierung will.
Mit einer vor Ort ausgefällten und sofort eingezogenen Busse erzielt man einen unmittelbaren Effekt. Hoffentlich mit dem erwünschten Lernerfolg. Sollte die Praxis zeigen, dass dies doch zu wenig Eindruck macht, kann man den Bussentarif immer noch erhöhen. Aber in leichten Fällen empfiehlt sich eine einfache und trotzdem nachhaltige anstelle einer aufwendigen und komplizierten Lösung.
Der Bund plant eine Anpassung des Ordnungsbussenkatalogs. Die Aargauer Regierung stört sich sehr daran, dass der Bund künftig Bussen wegen Verbrennens von Abfällen fallenlassen will, weil die Beurteilung der übermässigen Immission Schwierigkeiten bereiten soll. Doch genau diese Bestimmung des Umweltschutzgesetzes von 1983 würde sich für die Aufnahme in die Ordnungsbussenliste eignen, schreibt die Regierung.
Vielfach handle es sich nämlich um das unsachgemässe «Mitverbrennen» von behandeltem Holz oder anderen Materialien, die nicht als natürliche Wald-, Feld- und Gartenabfälle gelten. Für solche relativ leichte Übertretungen sollte das Ordnungsbussenverfahren angewendet werden können, dafür plädiert «Aarau».
Was ist genau gemeint? Laut Heiko Loretan von der Abteilung für Umwelt geht es nicht darum, ob gebüsst oder nicht gebüsst werden soll: «Gebüsst wird in jedem Fall, wenn zum Beispiel behandeltes Altholz im Freien oder auch im Cheminée verbrannt wird. Wir finden aber, dass die wegen starker Rauchentwicklung oder Geruchsbelästigung herbeigerufene Polizei leichtere Fälle im Ordnungsbussenverfahren auf Platz erledigen können soll.» Der Bund will es in allen Fällen zu einer Verzeigung kommen lassen. Die folgende Busse ist meist höher, die Schreibgebühren sind noch höher. «Wir finden, es gehe in solchen Fällen mit weniger Administrativaufwand», sagt Loretan.
SVP und Naturschutz dafür
Von SVP-Grossrat Martin Keller, Mitglied der Umweltschutzkommission, gibt es dafür Applaus. Auch für ihn ist klar: «Das gehört auf jeden Fall gebüsst. Aber wenn man leichtere Fälle auf dem kleinen Dienstweg erledigen kann, ist das zu begrüssen.» Es könne nicht sein, dass man selbst bei vergleichsweise kleinen Verstössen ein Strafverfahren einleitet und dafür die grosse Behördenmaschine anwirft, sagt Keller.
Unterstützung für die Forderung «Busse statt Anzeige bei leichten Fällen» von Abfallverbrennen gibt es auch von Johannes Jenny, Geschäftsführer von Pro Natura. Warum? Ihn müssten illegale Abfallverbrennungen doch besonders ärgern. In den meisten Fällen gehe es um das Verbrennen von Gartenabfällen, wo dann manchmal auch noch behandelte Bretter etc. ins Feuer fliegen. Jenny: «Das ist sehr gefährlich, so entsteht das hochgiftige Dioxin. Es lagert sich in Gärten rundherum ab, schädigt Mensch, Tier und Pflanzen. Das ist den Leuten viel zu wenig bewusst.» Auch wenn manche Leute der Meinung seien, ein einzelnes Feuer sei doch nicht so schlimm, gilt laut Jenny: «Kleinvieh macht in diesem Fall sogar sehr viel Mist und schädigt Umwelt und alle Lebewesen massiv.»
Pro Natura: Busse wirkt sofort
Aber das spräche doch für ein Strafverfahren? Jenny winkt ab: «In schwereren Fällen oder bei Wiederholungstätern muss eine Anzeige sein. Bei leichten Fällen, die oft auf Gedankenlosigkeit und Bequemlichkeit zurückzuführen sind, tuts am meisten weh, wenn man sofort gebüsst wird und auf Platz eine Busse zahlen muss.» Gegebenenfalls sei diese höher anzusetzen. Aber der Lerneffekt sei so am höchsten: «Hinten rechts im Portemonnaie tuts uns Schweizern am meisten weh.»