
Streit der Stromversorger im Aargau: AEW Energie musste nachbessern – Verband droht weiter mit Klage
Die Stromversorger im Aargau sind im Streit. Die Kleinen werfen dem Grossen vor, dass er seine Monopolstellung ausnutzt. Dazu muss man wissen: Im Aargau ist die AEW Energie AG für die Grobverteilung in die Bezirke über ihr Stromnetz zuständig. Sie beliefert einerseits rund 100’000 Aargauerinnen und Aargauer direkt mit Strom, andererseits liefert sie rund 100 lokalen und regionalen Versorgern Strom, die ihrerseits wiederum rund 450’000 Aargauerinnen und Aargauer mit Strom beliefern.
Die rund 100 lokalen und regionalen Stromversorger, die sich im Verband Aargauischer Stromversorger (VAS) zusammengeschlossen haben, kritisieren, die Tarife für die Nutzung des Mittelspannungsnetzes der AEW seien nicht plausibel. Das habe zur Folge, dass Aargauerinnen und Aargauer, die ihren Strom von einem kommunalen Energieversorger beziehen, ungerechtfertigterweise zu viel für die Netznutzung bezahlen müssten. Sie wünschen sich mehr Transparenz, wie die Tarife zu Stande kommen. Notfalls würde der Verband sogar eine Klage gegen die AEW in Betracht ziehen.
Mit den Kosten und Tarifen hat sich auch die Eidgenössische Elektrizitätskommission (Elcom) verfasst. In einem Tarifprüfungsverfahren hat sie die Netznutzungstarife der AEW in den Jahren 2015 bis 2017 überprüft. Die Kommission hat sich vorwiegend darauf konzentriert, ob die Tarife mit den rechtlichen Vorgaben übereinstimmen. Nun liegt der Schlussbericht vor.
AEW musste einen neuen Verteilschlüssel erarbeiten
Die Elcom kam unter anderem zum Schluss, dass der von der AEW angewandte Verteilschlüssel, «zu einseitig zu Lasten des Netzes» sei. Die Grundlagen des gewählten Schlüssels seien «nicht verursachergerecht» und die Zuteilung «nicht nachvollziehbar begründet» worden. Die AEW habe aufgrund der Ergebnisse im Prüfbericht einen neuen Verteilschlüssel erarbeitet. Dieser sei jetzt verursachergerecht und könne angewandt werden, heisst es im Bericht weiter. Ausserdem musste die AEW das Nettoumlaufvermögen und dessen Verzinsung sowie die Deckungsdifferenzen auf Basis korrigierter Betriebs- und Kapitalkosten neu berechnen und die bestehenden Überdeckungen abbauen.
Der Verband Aargauischer Stromversorger (VAS) begrüsst den Entscheid der Eidgenössischen Elektrizitätskommission. «Der Bericht ist wichtig für uns», sagt VAS-Geschäftsleiter Ruedi Zurbrügg. «Bis jetzt war es ein Blindflug. Jetzt haben wir zum ersten Mal etwas auf dem Tisch.» Von Transparenz sei man aber nach wie vor weit entfernt. Einen wesentlichen Punkt habe die Elcom nicht abschliessend beurteilen können.
«Bei der Preisberechnung bilden Branchendokumente eine wichtige Grundlage. Wie und ob die AEW die Regelungen dieser Dokumente angewandt hat, das lässt der Elcom-Prüfbericht offen», sagt Zurbrügg. Der Prüfauftrag der Elcom sei möglicherweise nicht bis zu diesen wichtigen Punkten vorgedrungen. Und auch finanziell gehe es bei den von der Elcom kritisierten Punkten eher um kleinere Summen. Das hielt auch die AEW in einer Mitteilung fest: Die von der Elcom verlangten sonstigen Anpassungen würden rund ein Prozent der Summe der Netznutzungskosten betreffen.
AEW erhebt keine Beschwerde am Bundesverwaltungsgericht
Die AEW teilt auf Anfrage mit, man nehme den Bericht zufrieden zur Kenntnis. Das Schreiben der Elcom schaffe Rechtssicherheit für die zukünftige Tarifkalkulation der AEW. Der Stromversorger wird den Entscheid nicht ans Bundesverwaltungsgericht weiterziehen.
Für den Verband der Aargauischen Stromversorger hingegen ist die angedrohte Klage nach dem Bericht der Elcom nicht vom Tisch: «Wir sind sehr an einer einvernehmlichen Lösung interessiert. Es wäre der richtige Weg. Aber wenn es zu keiner Einigung kommt, ist eine Klage für uns weiterhin eine Option», erklärt Ruedi Zurbrügg. Schliesslich müsse der Verband die Strompreise von rund 450000 Aargauer Stromkundinnen und Stromkunden rechtfertigen.