
Streit um ambulante Eingriffe: Aargauer Regierungsrat geht vor Bundesgericht
Der Regierungsrat akzeptiert den Entscheid des Verwaltungsgerichts nicht und zieht das Urteil gegen die Spitalverordnung weiter. Das Gericht pfiff den Kanton zurück, der ambulante statt stationäre Eingriffe im Spital fördern will.
Im Dezember hob das Verwaltungsgericht die von zwei Privatpersonen angefochtenen Bestimmungen des Kantons auf. Damit existieren keine kantonalen Vorschriften mehr zur Umsetzung des Grundsatzes «ambulant vor stationär». In seiner Sitzung vom 23. Januar 2019 hat der Regierungsrat entschieden, das Urteil des Verwaltungsgerichts ans Bundesgericht weiterzuziehen. „Er ist überzeugt, dass die von ihm beschlossenen Bestimmungen „ambulant vor stationär“ den gesetzlichen Rahmenbestimmungen entsprechen“, schreibt der Kanton in einer Medienmitteilung vom Donnerstagmorgen.
Bis zum Entscheid des Bundesgerichts gelten die Anpassungen in der Spitalverordnung „ambulant vor stationär“ weiter.
«Das Urteil ist für uns nicht nachvollziehbar», sagte Barbara Hürlimann, Leiterin Gesundheit beim Kanton, schon im Dezember und kündigte an.»
Der Regierungsrat hatte im Dezember 2017 Änderungen in der Spitalverordnung zu „ambulant vor stationär“ beschlossen, die per 1. Januar 2018 in Kraft traten. Er habe damit die Voraussetzungen geschaffen, um die im Bundesgesetz über die Krankenversicherung vorgesehenen Wirtschaftlichkeitsziele für die Leistungsbringer auf kantonaler umzusetzen, heisst es im Communiqué.