
SVP-Grossräte wollen neues Volksrecht: Bezirksmehr soll Landregionen stärken


Mit einer Motion wollen die SVP-Grossräte Christoph Riner und Maya Meier bei kantonalen Volksabstimmungen ein Bezirksmehr einführen. Sie schreiben in ihrem von 26 Grossräten unterschriebenen Vorstoss, es könne vorkommen, «dass Abstimmungsvorlagen durch das Volksmehr, jedoch nur durch eine Minderheit der Bezirke angenommen oder abgelehnt werden». Der Aargau mit seinen elf Bezirken sei ein Kanton der Regionen. Zu deren politischen Stärkung sei die Motion ein gutes Instrument.
Vorbild ist das Ständemehr auf nationaler Ebene. Aber ist das vergleichbar? Das Ständemehr wurde einst eingeführt, um die Sonderbundskantone in den neuen Bundesstaat zu integrieren, und es gilt nur für Verfassungsabstimmungen. Gewiss sei die Situation nicht dieselbe wie damals, räumt Riner ein: «Volksentscheide bekämen aber mit dem Bezirksmehr eine breitere Abstützung und Ausgewogenheit und damit eine höhere Akzeptanz. Ob es nur für Verfassungs- oder auch für Gesetzesabstimmungen gelten soll, ist für uns eine offene Frage.»
Den Motionären ist bewusst, dass bei Wahlen und Abstimmungen grundsätzlich die Zählwertgleichheit (eine Person, eine Stimme) gilt. Deshalb seien in der Vergangenheit ähnliche Vorstösse abgelehnt worden, weil sie gegen Bundesrecht verstiessen. Riner und Meier verweisen aber darauf, dass man «vom Grundsatz der Zählwertgleichheit in begründeten Fällen, etwa dem Ständemehr, Quoren oder auch der Verteilung der Ständeräte auf die Kantone abweichen kann». Das Ständemehr auf Bundesebene gewichte Stimmen aus dem bevölkerungsärmsten verglichen mit dem bevölkerungsreichsten Ganzkanton rund 41-Mal stärker. «Da würde ein Bezirksmehr im Aargau nur einen Faktor von 4,5 erreichen», sagt Riner. Er glaubt deshalb nicht, dass bevölkerungsschwächere ländliche die grösseren städtischen Bezirke überstimmen könnten: «Die einwohnermässig kleinsten Bezirke Laufenburg, Zurzach, Muri und Kulm bräuchten also weitere, eher städtisch geprägte Bezirke für ein Mehr.»
Es stimme schon, dass Bezirks- und Volksmehr selten auseinanderklaffen, räumt Riner ein. Aber auch die Abstimmungen über den neuen Finanzausgleich oder über das Kinderbetreuungsgesetz gingen sehr knapp aus. Riner: «Es hätte in beide Richtungen gehen können. Es wird auch künftig Abstimmungen geben, die Regionen und Gemeinden besonders betreffen.»
Zweimal überstimmt
Der Politologe und wissenschaftliche Projektmitarbeiter Uwe Serdült vom Zentrum für Demokratie Aarau (ZDA) hat 21 Jahre zurück alle 128 kantonalen Abstimmungen ausgewertet. Er kommt zum Schluss, dass es in 96 Abstimmungen zu keiner einzigen Bezirksabweichung gekommen ist. Nur in fünf Prozent der Fälle wichen Bezirke überhaupt vom Kantonsergebnis ab. In zwei Fällen wurde eine Mehrheit der Bezirke vom Volk überstimmt: So sagten im September 2005 sechs Bezirke Nein zum gutgeheissenen Gesetz über den Ladenschluss. Am 25. November stimmten sieben Bezirke gegen das knapp gutgeheissene Auslandschweizer-Ständeratswahlrecht.
Serdült hat auch eruiert, wie oft ein Bezirk überstimmt worden ist (vgl. Tabelle). Am häufigsten war dies bei Kulm der Fall, am zweithäufigsten bei Baden, Aarau und Rheinfelden. Serdült: «Es ist also mitnichten so, dass die bevölkerungsschwächeren Bezirke besonders oft überstimmt werden, eher im Gegenteil.» Die Kombination, dass Aarau, Baden und Rheinfelden in einer Abstimmung zu dritt überstimmt wurden, kam am häufigsten vor, nämlich fünfmal.
Zudem gebe es Beispiele in beide Richtungen: 2009 bodigten in einer Gemeindereform-Abstimmung die kleineren Bezirke die Bezirke Aarau und Baden. Bei der Abstimmung des Kinderbetreuungsgesetzes wurden Kulm, Muri, Laufenburg und Zofingen überstimmt. Wenn die Unterschiede zwischen den Bezirken effektiven Gräben entsprechen würden, so Serdült, «wäre in dieser Sache schon längst mehr politischer Druck entstanden. Die Zeiten des Kulturkampfes sind zum Glück Geschichte». Der Kanton wachse stärker zusammen und gewann in letzten Jahren an Identität, sagt der ZDA-Spezialist. Er plädiert dafür, «nicht künstlich durch ein Bezirksmehr etwas heraufzubeschwören, das es als Problem so nicht gibt». Die Zahlen zeigten ja auch, dass ein solches Bezirksmehr mit zwei Ausnahmen in den letzten 20 Jahren nicht zum Einsatz gekommen wäre. Es habe wohl auch «substanziell wichtigere Abstimmungen gegeben als diejenige über das Ständeratswahlrecht der Auslandschweizer, und bei diesen wichtigeren gab es, sogar wenn das Gesamtresultat knapp war, immer nur wenige Abweichungen auf Bezirksebene». Deshalb findet es Serdült «übertrieben, diesen Einzelfall als Aufhänger für ein Bezirksmehr zu nehmen».