Tempo 30 durch die Hintertür? Stefan Giezendanner befürchtet schleichende Verkehrs-Verlangsamung

Auf Kantonsstrassen innerorts gilt generell Tempo 50, sagt der Grossrat und Camionneur Stefan Giezendanner. Es gebe nur zwei Ausnahmen im Aargau und der Regierungsrat habe schon mehrfach bekräftigt, an dieser restriktiven Politik festzuhalten.

 
Stefan Giezendanner.

Stefan Giezendanner.

Janine Müller

Nun zeichne sich aber eine Entwicklung ab, «dass die politischen und rechtlichen Hürden umgangen werden, um trotzdem Verkehrsverlangsamungen auf Kantonsstrassen zu erreichen», so Giezendanner.

In Frick würden bei der Aufwertung der Ortsdurchfahrt die Spuren gemäss Planung dermassen verkleinert und Hindernisse eingebaut, dass faktisch Tempo 20 installiert werde, befürchtet er in einem neuen Vorstoss, «und dies ohne die regulären demokratischen und rechtlichen Hürden nehmen zu müssen». Erklärtes Ziel sei die Reduktion der Fahrgeschwindigkeit ohne offizielle Tempo-30-Zonen oder Begegnungszonen einzurichten, so Giezendanner weiter.

Visualisierung des Projekts Neugestaltung Hauptstrasse in Frick.

Visualisierung des Projekts Neugestaltung Hauptstrasse in Frick.

HO

Interpellation eingereicht

Jetzt will er über den in der letzten Grossratssitzung vor der Sommerpause eingereichten Vorstoss wissen, wie die Regierung das sieht. Er formuliert gleich zwölf Fragen. Unter anderem will er wissen, ob die Regierung weiter zum Wort stehe, dass auf Kantonsstrassen auch innerorts weiterhin generell Tempo 50 gelten soll. Zweitens will er wissen, ob es Bestrebungen gibt, neben der Habsburgerstrasse in Windisch und der Ortsdurchfahrt in Olsberg weitere Ausnahmen oder verkehrsverlangsamende Pilotprojekte zu realisieren.

Schliesslich fragt er, wie die Regierung «Verkehrsverlangsamungsmassnahmen auf Kantonshauptstrassen, die innerorts faktisch weiter gehen als eine Tempo-30-Zone» begründet, und gemäss welchen rechtlichen Grundlagen Massnahmen zur Reduktion der Fahrgeschwindigkeit wie beispielsweise in Frick getroffen werden. Ausserdem will er wissen, ob im Fall Frick berücksichtigt werde, dass die bezeichnete Hauptstrasse eine Schwerverkehrsroute von nationaler Bedeutung sei. Und zu guter Letzt, ob man das lokale und regionale Gewerbe, welches auf Nutzfahrzeuge angewiesen ist mit, einbezogen habe.