
Tötungsdelikt Spreitenbach: Das Verfahren wurde eingestellt
Die umfangreichen Ermittlungen der Kantonspolizei Aargau und die von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenen rechtsmedizinischen Gutachten haben ergeben, dass der 77-jährige Mann zuerst seine 55-jährige Ehefrau erschossen und später deren vierjährigen Enkel getötet hatte. Gestützt auf die rechtsmedizinische Untersuchung muss davon ausgegangen werden, dass der 77-Jährige nach der Tötung des Jungen in suizidaler Absicht eine grosse Menge Tabletten einnahm und schliesslich an akutem Herzversagen in Kombination mit den eingenommenen Tabletten starb.
Ein klares Motiv für die Tat konnten die Strafverfolgungsbehörden nicht ermitteln. Die Staatsanwaltschaft Baden hat das Verfahren gegen den Verstorbenen wegen mehrfacher vorsätzlicher Tötung eingestellt. Die Einstellungsverfügung ist rechtskräftig.