Trotz Corona: Der Steuerabzug für Krankenkassen-Prämien soll im Aargau markant steigen

Verheiratete und alleinerziehende Personen können im Kanton Aargau für Versicherungsprämien und Sparkapitalien jährlich einen Pauschalabzug von 4000 Franken geltend machen, alleinstehende Personen von 2000 Franken. Dieser Abzug ist seit 2001 nie erhöht worden, obwohl die durchschnittliche Krankenkassenprämie im Aargau seither um weit über 100 Prozent gestiegen ist.

Aus Sicht von Familien steht der Aargau mit seinem Abzug inzwischen auf dem zweitletzten Platz der Kantone. Unlängst unternahm die SVP im Grossen Rat deshalb einen Anlauf zur Verdoppelung des Abzugs, um ihn der tatsächlichen Belastung der Menschen anzunähern. Sie scheiterte hauchdünn. Danach doppelte die die CVP mit einem Vorstoss nach, der eine deutliche Erhöhung des Abzugs und einen zusätzlichen Abzug für Kinder verlangte. Der Vorstoss wurde stillschweigend überwiesen, in der Meinung, dass die Regierung zeitnah eine Vorlage auszuarbeiten habe.

Dies ist augenscheinlich auch der Grund dafür, dass die Regierung trotz der enormen Corona-Unsicherheiten jetzt eine Anhörungsvorlage vorlegt. Demnach soll der Abzug für Verheiratete um 50 Prozent auf 6000 Franken und für die übrigen Steuerpflichtigen auf 3000 Franken steigen. Das entspricht etwa den bei der Bundessteuer ab 2022 geltenden, höheren Abzügen.

Mindereinnahmen von gesamthaft 88 Millionen Franken

Doch soweit ist es noch nicht. Stand jetzt soll mit der Vorlage insbesondere den in den letzten Jahren gestiegenen Krankenkassenprämien Rechnung getragen werden. Die Regierung räumt ein, dass «der Kanton Aargau im heutigen Umfeld einen relativ bescheidenen Pauschalabzug kennt», weshalb eine Erhöhung aus Sicht des Regierungsrats grundsätzlich gerechtfertigt erscheine. Diese Lösung bewirkt für die Kantonskasse bei der Einführung im Jahr 2022 Mindereinnahmen von 46 Millionen Franken und für die Gemeinden von 42 Millionen Franken.

Zusammen würde dies die Steuerpflichtigen also um 88 Millionen Franken entlasten. Einen zusätzlichen Abzug für Kinder lehnt die Regierung ab, der Aargau kenne dafür grosszügige Kinderabzüge. Würde man einen Pauschalabzug von zum Beispiel 1200 Franken pro Kind einführen, würde dies Kanton und Gemeinden zusammen zusätzlich rund 29 Millionen Franken Steuereinnahmen kosten.

Dieth: Erhöhung nach 20 Jahren scheint gerechtfertigt

Der Regierungsrat führt die Anhörung trotz der veränderten Ausgangslage durch die Corona-Pandemie durch. Kann man denn die Erhöhung vor diesem Hintergrund auch als eine Art Konjunkturförderungsprogramm verstehen? «Nein», sagt Dieth dazu. Es sei einfach so, dass der Aargau im Vergleich zu anderen Kantonen einen relativ bescheidenen Pauschalabzug kenne: «Eine Erhöhung nach rund zwanzig Jahren erscheint dem Regierungsrat gerechtfertigt – auch weil in den vergangenen Jahren die Krankenkassenprämien markant gestiegen sind.»

Mit der vom Regierungsrat beantragten Erhöhung auf 6000 Franken für verheiratete Personen beziehungsweise 3000 Franken für die übrigen Steuerpflichtigen wäre die Regelung des Kantons Aargau kongruent zur neuen Regelung bei der direkten Bundessteuer. Diese tritt voraussichtlich auf 2022 in Kraft.

Regierung entschied sich gegen eine Verschiebung der Vorlage

Der Regierungsrat hat darüber diskutiert, die Anhörung zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen, so Dieth mit Blick auf die Coronakrise. Dieth sagt: «Der Regierungsrat hat sich bewusst dafür entschieden, am geplanten Anhörungsstart festzuhalten. Der politische Betrieb kann und soll normal weiterlaufen. Der Auftrag vom Parlament für diese Vorlage wurde erteilt und soll nun auch mit der Anhörung gestartet werden.» In dieser Zeit der Corona-Auswirkungen und auch danach sei die Entlastung bei den Krankenkassenprämien mit der Erhöhung der Steuerabzüge aber sicher willkommen.

Der Regierungsrat macht allerdings eine gewichtige Einschränkung. Im August, wenn er das Budget für 2021 vorlegt, aktualisiert er auch seine finanzpolitische Lagebeurteilung. Da behält sich vor, je nach Ergebnis eine wohl kleinere Erhöhung oder gar deren Verschiebung um mindestens ein Jahr zu beantragen, wie aus der Vorlage weiter hervorgeht.

Wenn es aber so läuft wie geplant, dürfte sich der Grosse Rat im Januar 2021 ein erstes Mal über die Vorlage beugen. Ziel ist, dass sie am 1. Januar 2022 in Kraft treten kann.

Steuern: keine guten Nachrichten für die Wirtschaft

Der Aargau hat wie die anderen Kantone per Anfang 2020 seine Unternehmensbesteuerung angepasst. Er erhöhte verschiedene Abzüge für innovative Firmen, verzichtete aber auf eine Senkung des Gewinnsteuersatzes. So kann die Vorlage aufwandneutral umgesetzt werden. Ende November 2019 forderten die Fraktionen SVP, FDP und CVP gleichwohl eine Senkung der Unternehmenssteuern, um konkurrenzfähig zu bleiben. Diese Änderung sei gleichzeitig mit der Erhöhung des Prämienabzugs umzusetzen, so die drei Parteien, die im Grossen Rat eine deutliche Mehrheit haben.

Jetzt schreibt die Regierung, sie habe Verständnis für das Anliegen. Er will deshalb fundiert untersucht lassen, in welchen Bereichen wirkungsvolle steuerpolitische Massnahmen zur Förderung des Wirtschafts- und Wohnkantons Aargau erzielt werden können. Dazu entwickelt das Departement Dieth in Zusammenarbeit mit BAK Economics AG eine steuerpolitische Strategie.

Über eine mögliche Reduktion des Gewinnsteuertarifs solle «sinnvollerweise erst nach einer neuen finanzpolitischen Lagebeurteilung und nach Vorliegen der steuerpolitischen Strategie entschieden werden», schreibt die Regierung. Die steuerpolitische Strategie werde bis Ende 2020 erarbeitet. Damit könne das Anliegen des Postulats aus zeitlichen Gründen nicht bereits in die Revision zu den Prämienabzügen integriert werden. Stattdessen ist geplant, eine zusätzliche Änderung des Steuergesetzes auf 2023 vorzusehen.

 

Das sind die Eckdaten der Vorlage: