
Trotz Finanzausgleich zu arm – Kirchleerau und weitere 9 Aargauer Gemeinden erhalten Ergänzungsbeiträge
Bei den Gemeinden handelt es sich um:
- Burg (190’000 Franken Ergäzungsbeitrag)
- Full-Reuenthal (76’000 Franken)
- Hallwil (288’000 Franken)
- Kirchleerau (236’000 Franken)
- Mellikon (138’000 Franken)
- Schlossrued (301’000 Franken)
- Schwaderloch (96’000 Franken)
- Tägerig (117’000 Franken)
- Teufenthal (134’000 Franken)
- Ueken (103’000 Franken)
Die total knapp 1,7 Millionen jährlich gehen zu Lasten der Spezialfinanzierung Finanzausgleich, wie die Aargauer Staatskanzlei am Dienstag mitteilte. Weil in den ersten beiden Jahren nach Inkrafttreten des neuen Finanzausgleichs Härtefälle weitgehend über die Übergangsbeiträge aufgefangen werden konnten, müssen nun nächstes Jahr erstmals solche Ergänzungsbeiträge ausbezahlt werden.
Die Beiträge wurden für vier Jahre gesprochen. Sie werden aber angepasst, wenn sich die Berechnungsgrundlagen wesentlich verändern. In den Jahren 2020 und 2021 müssen noch nicht die vollen 1,7 Millionen Franken ausbezahlt werden, da die ermittelten Ergänzungsbeiträge mit den noch laufenden Übergangsbeiträgen verrechnet werden.
Gesuche der Gemeinden Oberhof, Rekingen und Rüfenach wurden vom Regierungsrat wegen fehlender Beitragsberechtigung abgelehnt. Zwölf weitere eingereichte Gesuche wurden aufgrund der für die Gemeinden erstellten provisorischen Beitragsberechnungen wieder zurückgezogen.
Gemäss den Bestimmungen des Aargauer Finanzausgleichs soll keine Gemeinde ihren Steuerfuss um mehr als 25 Prozentpunkte über dem Mittelwert aller Gemeinden festlegen müssen, um ihren Finanzhaushalt ausgeglichen gestalten zu können. Wenn eine Gemeinde dieses Ziel trotz der ordentlichen Beiträge aus dem Finanzausgleich nicht erreichen kann, hat sie Anspruch auf Ergänzungsbeiträge.