Trotz Kokain und Falschgeld: Strafverfahren gegen Luzi Stamm werden eingestellt

Luzi Stamm ist aus dem Schneider. Zumindest juristisch. Das Verfahren gegen den SVP-Mann wegen seines Drogenkaufs in Bern diesen Frühling wird eingestellt. Für den Besitz von über einer Million Franken Falschgeld wird gar nicht erst ein Verfahren eröffnet. Und dies, obwohl die Negativ-Schlagzeilen um den SVP-Nationalrat, der den Kanton Aargau seit 1991 in Bundesbern vertritt, vor wenigen Monaten nicht abreissen wollten.

Doch für ihn sei von Anfang an klar gewesen, dass es juristisch nicht zur Rechenschaft gezogen werden könne, denn etwas Illegales habe er ja nicht getan, sagte Stamm gegenüber dem Regionaljournal Aargau/Solothurn des Schweizer Radios. Und dies sei nun von der Justiz bestätigt.

Für die beiden Tatbestände waren wegen des Kokains die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern und wegen des Falschgelds die Bundesanwaltschaft zuständig. Dies, weil der Besitz von Falschgeld nicht kantonal prozessiert wird, sondern eine Straftat auf Ebene der Bundesgerichtsbarkeit ist. Sie beide bestätigten gegenüber dem Schweizer Radio, dass Stamm wegen seiner Vergehen nicht belangt werden könne. Eine Straftat liege nicht vor.

Zweifel an Gesundheit

Auch wenn der Politiker nun nicht belangt werden kann, geschadet hat es ihm trotzdem: auf politischer Ebene. Denn der mediale Trubel rund um seinen Kokain-Kauf liess seine Glaubwürdigkeit leiden; auch bei seiner eigenen Partei. Denn die SVP hat entschieden, dass sie ihren Nationalrat bei den Wahlen diesen Herbst nicht nochmals aufstellen will – sie zweifle an seinem Gesundheitszustand.

Ein Nationalrats-Mandat will Stamm trotzdem und tritt nun mit eigener Liste für die Wahlen im Oktober an. Doch er wisse, wie schwierig es werde, als Unabhängiger anzutreten, sagte er gegenüber SRF. «Mal schauen, was die nächsten Wochen so bringen.»