Wegen 2G kündigten drei Angestellte der Rehaklinik Bellikon – in Aargauer Spitälern herrschen unterschiedliche Coronaregeln
Seit Anfang November gilt in der Rehaklinik Bellikon auf der Überwachungsstation die 2G-Regel. Somit werden dort nur noch geimpfte und genesene Mitarbeitende eingesetzt. Auf diesen Entscheid hin reichten drei der zwanzig Festangestellten ihre Kündigung ein. Darunter sei auch die langjährige Stationsleiterin, wie das Gesundheitsportal «Medinside» berichtete.
Die Rehaklinik begründet den Entscheid gegenüber «Medinside» mit dem Schutz der Patientinnen wie auch der Mitarbeiter. Auf der Überwachungsstation werde die «am schwersten betroffene und verwundbarste» Patientengruppe betreut. Diese könne sich nicht aus eigener Kraft vor dem Virus schützen und in vielen Fällen auch keine Maske tragen.
Von einem Impfzwang könne keine Rede sein, sagte Burga Martinelli, die Mediensprecherin der Rehaklinik. Die 2G-Regel sei den Mitarbeitenden nicht aufgezwungen, ihre Anstellung in der Rehaklinik nicht in Frage gestellt worden:
«Den Mitarbeitenden, die sich nicht impfen lassen wollten, wurde eine Stelle auf einer anderen Station angeboten, wo keine 2G-Regelung gilt.»
Man habe den Dialog mit den Angestellten gesucht und schon im September über mögliche Verschärfungen der Massnahmen informiert. Diese betreffen nur die Überwachungsstation: Es sei nicht geplant, die 2G-Regel auf die ganze Klinik auszuweiten, so die Mediensprecherin.
Im Kantonsspital Baden gilt die 2G-Regel bei Teamanlässen
Die Rehaklinik Bellikon ist mit der punktuellen 2G-Regel ein Vorreiter. Die AZ hat bei einigen Aargauer Spitälern nachgefragt, welche Regeln für das Personal bei der Arbeit gelten. Im Kantonsspital Baden (KSB) gilt seit dem 1. Oktober die Zertifikatspflicht nicht nur für Besucherinnen und Besucher, sondern auch für Mitarbeitende. Mediensprecher Omar Gisler teilt auf Anfrage mit:
«Diese Regel wird akzeptiert und eingehalten, abgesehen von ein paar Einzelfällen.»
Kündigungen wegen der Coronamassnahmen habe es keine gegeben, so Gisler. Um den Mitarbeitenden die Möglichkeit zu bieten, Teamanlässe wie Weihnachtsfeiern zu organisieren, sei das interne Schutzkonzept angepasst worden: «Bei solchen Anlässen gilt die 2G-Regel», erklärt Gisler.
Im Kantonsspital Aarau gilt 3G für Externe, nicht aber für das Personal
Im Gegensatz zum KSB gilt im Kantonsspital Aarau (KSA) keine Zertifikatspflicht für das Personal. Ein Mund-Nasen-Schutz und strikte Händehygiene seien obligatorisch, teilt Mediensprecher Boris Rauscher auf Anfrage mit.
«Das KSA bietet allen Mitarbeitenden, auch den Geimpften und Getesteten, eine Teilnahme am repetitiven Testen an», so Rauscher. Für Nichtimmune sei dies strikt empfohlen, ein Obligatorium werde aktuell vom Kanton geprüft. Rauscher sagt: «Uns sind keine Kündigungen aufgrund der am KSA geltenden Schutzmassnahmen bekannt.»
Für die Besucherinnen und Besucher gilt jedoch Zertifikats- und Maskenpflicht. Ausnahmen gebe es für Eltern von hospitalisierten Kindern, werdende Väter und Angehörige von Sterbenden und von unterstützungsbedürftigen Personen wie etwa Demenzbetroffenen, so Mediensprecher Rauscher:
«Sie sind von der Zertifikatspflicht befreit. Ein Zertifikat bleibt aber empfohlen.»
Spitäler Muri und Leuggern prüfen eine Zertifikatspflicht
Im Gegensatz zu KSA und KSB gilt im Spital Muri – ausser in der Cafeteria – keine Zertifikatspflicht. Das könnte sich aber bald ändern: «Die Vorbereitungen für eine allfällige Einführung der Zertifikatspflicht sind erfolgt. So können wir diese jederzeit umsetzen, sollte dies notwendig oder vom Kanton Aargau verfügt werden», sagt Mediensprecherin Claudia Penta.
Das geltende Schutzkonzept mit Maskentragpflicht und Hygieneregeln, die für Patientinnen, Besucher und Personal in allen Abteilungen gleichermassen gälten, habe sich bewährt. Das Personal unterstütze die Massnahmen, so die Mediensprecherin:
«Unser Personal ist sich der grossen Verantwortung bewusst und hält sich seit Beginn der Pandemie vorbildlich an das geltende Schutzkonzept.»
Auch im Spital Leuggern ist die Einführung der Zertifikatspflicht «aufgrund der akuten Zunahme der Fallzahlen» in Abklärung, erklärt Direktor René Huber auf Anfrage der AZ. Seit Beginn der Pandemie gelte für das gesamte Personal eine Maskentragpflicht.
Auf der Covid-Station und der Notfallstation würden die Angestellten spezielle Schutzkleidung tragen, auf der Notfallstation gebe es ebenfalls zusätzliche Schutzmassnahmen, so Huber. Bisher habe es beim Personal keine Kündigung infolge der Schutzmassnahmen gegeben.
Sowohl in Muri als auch in Leuggern werden alle stationären Patienten beim Spitaleintritt systematisch auf Corona getestet.
Spital Menziken bietet repetitive Tests für ungeimpfte Angestellte an
Im Spital Menziken gilt für die Angestellten eine Maskentragpflicht. Zudem könne das ungeimpfte Personal freiwillig am repetitiven Testen teilnehmen. Die Zertifikatspflicht gilt in Menziken wie im KSA für externe Besucherinnen und Besucher, nicht aber für die Angestellten.
«Bisher gab es keine Kündigungen, bei denen die Coronamassnahmen als Grund angegeben wurden», sagt Direktor Daniel Schibler. Das Personal trage die Regeln aufgrund der aktuellen Lage sehr verständnisvoll mit.