
Unsicherheiten wegen Rega und AAA-Heli im Aargau: Jetzt nimmt die Gesundheitsdirektion Stellung
Die beiden Luftrettungs-Unternehmen Rega und Alpine Air Ambulance (AAA) sorgen im Aargau bei Bevölkerung und Politikern wiederholt für Irritationen – erneut diese Woche. Wer ist für was zuständig? Wer übernimmt welche Kosten? Und wozu überhaupt die Parallelstrukturen bei der Luftrettung? Seit die Heli-Rettung AAA 2013 ins Revier der Rega eindrang, sind kritische Stimmen nicht verstummt.
Das sieht der Brugger Politiker Martin Brügger ganz anders. Er ärgerte sich über die beiden diese Woche diskutierten Fälle:
- Auf der Lägern in Wettingen konnte nicht wie vorgesehen ein gelber Helikopter der Alpine Air Ambulance (AAA) aufgeboten werden, weil nur die roten Rega-Helikopter mit einer Seilwinde ausgerüstet sind. Die AAA kommt im ganzen Kanton Aargau bevorzugt zum Einsatz, mit Ausnahme des unteren Fricktals.
- Eine Mutter und ein Vater bleiben auf Einsatzkosten von ihrem toten Sohn sitzen, weil die kantonale Notrufzentrale die AAA zum Notfall aufgeboten hatte. Die Rega übernimmt die ungedeckten AAA-Kosten nicht.
Grossrat Brügger verlangt eine Klärung
Diese Fälle würden erneut eines deutlich machen, so Brügger gegenüber der AZ: „Im Kanton Aargau braucht es endlich eine Klärung der Situation.“ Er will dafür die Kantonsregierung in die Pflicht nehmen. Schliesslich geht es um ihr Hoheitsgebiet.
Brügger versteht die Haltung von Mediensprecherin Karin Müller nicht. Seine Argumente blieben schon früher ungehört. Seine Forderungen hat er in Form politischer Vorstösse kund getan. Auf diese Punkte weist der SP-Grossrat mit Blick auf die Ereignisse hin:
- Die AAA kann die Helikopter-Rettung im Aargau nur in Zusammenarbeit mit der Rega gewährleisten. Die Rega könnte dies alleine. Nur letztere hat Seilwinden an den Helikoptern für unzugängliche Gebiete, und im unteren Fricktal ist die Rega näher am Geschehen.
- Im Aargau wurden mit dem Auftauchen der AAA 2013 parallele Rettungsstrukturen aufgezogen. Die Gefahr sei gross, dass dies die Allgemeinheit teuer zu stehen komme. Genau weiss man dies nicht, denn es fehle an Kostentransparenz.
- Kommt hinzu: Mit den AAA-Helikoptern fliegt jeweils ein Notarzt mit, das ist bei den Rettungsdiensten am Boden nicht der Fall: Ist es deshalb attraktiver, einen Helikopter aufzubieten, obwohl dieser teurer ist?
- Neu ins Bewusstsein gerückt ist auch: Werden Rega-Gönner von AAA gerettet, bleiben sie auf Kosten sitzen, die die obligatorische Krankenkasse nicht bezahlt. Umgekehrt ist dies anders: Weil eine AAA-Mitgliedschaft eine Versicherung darstellt, werden ungedeckte Rega-Kosten übernommen. Das sei eine absurde Situation für Rega-Gönner.
Für Klärung will die Gesundheitsdirektion nicht sorgen, und zwar in keinem der von Brügger angesprochenen Punkte.Karin Müller sieht für den Kanton keinen Anlass, sich in die Situation zwischen Alpine Air Ambulance und Rega einzumischen.
Luftrettung ist kein Kostentreiber
Dem Aargau erwachse aus der Konkurrenzsituation keine Nachteile. Beide Rettungsdienste verfügen gemäss Müller über «ein Gönner- und Beitragssystem, das die Kosten bei einem Einsatz regelt».
Hinzu komme, dass der Anteil der Helikopter-Rettungskosten an den Gesamtkosten der Unfall- und Krankenversicherer derart klein ist, «dass kein direkter Einfluss auf die Kostenentwicklung nachzuweisen ist». Aus diesem Grunde will Müller kein bodengebundenes Notarztsystem. Das bedeutet: Nur bei der Luftrettung ist ein Notarzt an Board. Am Boden kommen Rettungssanitäter zum Einsatz
Das Problem der Seilwinde
Die AAA-Helikopter haben keine Seilwinde für eine Rettung in unwegsamem Gelände. Ein Einsatz wie am Montag an der Lägern wird deshalb der Konkurrenz überlassen. Daran will die Gesundheitsdirektion nichts ändern. Müller: «Sie nimmt keinen Einfluss auf Helikopterausrüstungen.» Die Zulassung von Helikoptern sei eidgenössisch geregelt, den Kantonen komme keine Kompetenz zu. Hinzu komme, dass im Aargau jährlich nur «ganz wenige Windenrettungen» nötig würden.
Letztlich sind Winden gemäss Müller auch eine Kostenfrage für die Unternehmen: „Die Ausrüstung von Helikoptern im Aargau mit Winden und die damit verbundene aufwendige Personalschulung wäre wirtschaftlich kaum gerechtfertigt.“
Versicherung ist Privatsache
Für Unsicherheit sorgte der Fall eines Elternpaares, das für eine Rechnung ihres toten Sohnes aufkommen muss. Der 27-jährige Aargauer war zwar Rega-Gönner, doch zum Notfalleinsatz schickte die Notrufzentrale die AAA. Die Rega übernahm diese Kosten deshalb nicht. Argument: Sie ist keine Versicherung.
SP-Grossrat Brügger fordert auch diesbezüglich eine Klärung der Situation. Für die Gesundheitsdirektion ist dies Privatsache. Wer die Kosten von boden- und luftgebundenen Rettungen zu tragen hat, das ist im Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geregelt. Gemäss Müller liegt es deshalb „in der Eigenverantwortung der Versicherten, die ungedeckten Rettungskosten, die auch bei bodengebundenen Einsätzen anfallen, entweder selber zu tragen oder mittels Zusatzversicherungen abzudecken“.