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Das ging nach hinten los: Mann macht Anzeige und wird selbst als Täter überführt

Online hatte der Beschuldigte fast 16’000 Franken verspielt.

Im Juni letzten Jahres erschien ein junger Mann auf dem Stützpunkt der Kantonspolizei Aargau und wollte eine Anzeige aufgeben. Eine unbekannte Täterschaft habe diverse Überweisungen zu Lasten seines Postkontos getätigt, so der Vorwurf. Zudem sei auch vom Konto seiner Mutter Geld entwendet worden, um damit Online auf einer Seite, die dem Grand Casino Baden gehört, zu spielen. Insgesamt ging es um fast 16’000 Franken.

Der Mann gab zu, dass er selbst ebenfalls Zugriff auf besagtes Konto seiner Mutter habe, um Rechnungen zu bezahlen. Er selbst habe aber noch nie um Geld gespielt.

Im September erschien er erneut, diesmal bei der Kantonspolizei in Baden, und beschuldigte die Post. Er habe den Verdacht, diese habe ihre Sorgfaltspflicht verletzt. Aufgrund der Anschuldigungen nahm die Kapo Ermittlungen auf. Diese ergaben, dass der Beschuldigte selbst – er nannte sich «Crazy Raccoon» (verrückter Waschbär) – online das Geld verspielt hatte.

Ein Diebstahl lag damit nicht vor, dafür «Irreführung der Rechtspflege». Die Staatsanwaltschaft verurteilte den Mann per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse von 500 Franken. Hinzu kommen weitere Kosten von fast 1400 Franken.