Vereinzelte Anzeigen, Coiffeur-Salons geschlossen: So halten Aargauer Betriebe die Schutzkonzepte ein

Der Kanton Aargau hat seine Corona-Kontrollen verstärkt. Insbesondere Betriebe mit erhöhtem Ansteckungsrisiko, wie Schlachtbetriebe, sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe, prüfen die zuständigen Ämter intensiver, wie aus einer Mitteilung des Gesundheitsdepartements hervorgeht. 

Das Amt für Verbraucherschutz hat seit Ende April rund 550 Kontrollen in Betrieben, die dem Lebensmittelrecht unterstellt sind, durchgeführt. Darunter Take-Aways, Metzgereien, Kosmetikstudios oder Restaurants.

Auch in Bars und Clubs wurden Kontrollen intensiviert, seit im Aargau Ausweispflicht und eine maximale Gästeanzahl von 100 Personen gilt. Seit der Eröffnung der Gastrobranche und Clubszene wurden erneut 230 Schutzkonzeptkontrollen durchgeführt, davon 38 in Bars und Clubs. 

Die Mehrheit der kontrollierten Betriebe setze die erforderlichen Schutzkonzepte um, heisst es im Bericht. Meist hätten die Mängel noch vor Ort behoben werden können, beziehungsweise es erfolgte eine Nachkontrolle.

Zwei Coiffeur-Salons vorübergehend geschlossen

Neben Lebensmittelbetrieben werden auch kleingewerbliche Dienstleistungsgeschäfte vermehrt kontrolliert. Schutzkonzepte würden gut umgesetzt, schreibt der Kanton. Eine Ausnahme bildet die Coiffeur-Branche: „Auffallend ist, dass hier am meisten Abweichungen festgestellt werden“, heisst es im Bericht weiter. Über 40 Betriebe wurden seit Anfang Juli kontrolliert. Zwei mussten wegen gravierender Mängel vorübergehend geschlossen werden. 

Vereinzelte Anzeigen

Eine mehrheitlich positive Zwischenbilanz ziehen auch die Regional- und Kantonspolizei. Insgesamt nahmen sie seit Anfang Juli 120 Kontrollen in „verschiedenartigen Gewerbebetrieben“ vor. Die meisten Betriebe hätten die Schutzkonzepte gut bis sehr gut umgesetzt, heisst es im Bericht. Bei zirka zehn Prozent habe es kleinere oder grössere Beanstandungen mit entsprechenden Nachkontrollen gegeben.

Einzelne Verantwortliche von Gewerbebetrieben mussten gemäss der Covid-19-Verordnung des Bundes bei der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau verzeigt werden.

Die Kontrollen werden durch das Amt für Verbraucherschutz, das Amt für Wirtschaft und Arbeit sowie die Kantonspolizei getätigt. (sam)