
Verkürzte Quarantäne: Warum sich das neue Regime im Aargau nicht von heute auf morgen umsetzen lässt
Wer mit einer infizierten Person Kontakt hatte oder aus einem Risikoland einreist, muss in Quarantäne. Daran hat sich nichts geändert. Was ab dem 8. Januar neu ist: Wer nach sieben Quarantänetagen einen negativen Coronatest vorweisen kann, darf die Quarantäne vorzeitig verlassen. Er muss in den nächsten drei Tagen aber zwingend immer einer Maske tragen und den Abstand einhalten. Der Test muss zudem aus dem eigenen Sack bezahlt werden.
Das hat der Bund am Mittwoch entschieden. Die Aargauer Regierung hatte sich in der Vernehmlassung dagegen gewehrt. Eine verkürzte Quarantäne würde zu einem Anstieg der Infektionen führen, befürchtete Gesundheitsdirektor Jean-Pierre Gallati. Das könne das Gesundheitswesen aktuell nicht verkraften.
Regierungsrat findet die Lösung «akzeptabel»
Nach dem Bundesbeschluss klingt die Aargauer Regierung deutlich diplomatischer: Die Verkürzung der Quarantäne sei «eine akzeptable Lösung», solange am siebten Tag getestet werde und anschliessend weiter Masken getragen werden, heisst es in der Mitteilung der Regierung.
Damit das neue Regime umgesetzt werden könne, brauche es vom Kanton nun einige logistische und organisatorische Arbeiten, teilt der Regierungsrat weiter mit. Zum einen müssen Personen in Quarantäne getestet werden. Dann müssen die Personen mit negativem Test frühzeitig aus der Quarantäne entlassen werden. Und schliesslich muss das Ganze noch kontrolliert werden. Der Kanton sei erst in vier bis sechs Wochen in der Lage, die Kontrollen durchzuführen, sagte Gallati am Montag in der AZ.