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Sozialdetektive: Der SVP will der Kanton nicht weit genug gehen, linke Parteien haben andere Bedenken

Der Kanton will das Sozialhilfe- und Präventionsgesetz anpassen. Die Vorschläge der Regierung waren bis zum 30. November in der Vernehmlassung. Parteien und Verbände haben das genutzt und ihre Eingaben gemacht.

Mit der Revision sollen die Gemeinden, welche für die Sozialhilfe zuständig sind, die Kompetenz erhalten, bei Verdacht auf Sozialhilfemissbrauch auch Beobachtungen durchzuführen. Dies, sofern konkrete Anhaltspunkte vorliegen und alle anderen Mittel ausgeschöpft sind. Diese Möglichkeit, Sozialhilfedetektive einzusetzen, ist die wichtigste Änderung.

Im Bundesgesetz ist sie bereits vorgesehen, darum muss sie auch ins kantonale Recht aufgenommen werden. Zweitens tritt die Bundesverordnung über die Inkassohilfe bei familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen Anfang nächstes Jahr in Kraft, welche ebenfalls auf Kantonsebene umgesetzt werden muss. Zudem muss bei den Unterhaltsbeiträgen für Kinder das Gesetz angepasst werden.

FDP will Gemeinden möglichst viel Autonomie geben

Insgesamt sind die Parteien mit der Teilrevision des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes einverstanden, wie die eingegangenen Vernehmlassungsantworten zeigen. Bei den Sozialdetektiven gehen die Meinungen aber erwartungsgemäss auseinander. Für die Bürgerlichen ist der Fall klar: Die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Observationen sei die Umsetzung des politischen Willens, hält die FDP fest. Der Regierungsrat nehme das Anliegen in angemessener Form auf, für die Umsetzung erwarte die FDP aber, dass die Gemeinden grösstmögliche Entscheidungsfreiheit haben, welche Stellen die Beobachtungen anordnen und durchführen.

SVP will mehr technische Hilfsmittel

Auch die SVP begrüsst, dass Sozialhilfe-Observationen eingesetzt werden können, die Möglichkeiten dazu gehen der Partei aber zu wenig weit. Dass etwa der Einsatz von GPS-Trackern zur Standortbestimmung ein schwerer Eingriff in die Privatsphäre darstellt, sei für die Partei unverständlich, hält sie fest:

«Sozialversicherungsbetrug ist ein schweres Delikt und sollte auch dementsprechend geahndet werden dürfen.»

Der Gesetzestext sei also so auszuarbeiten, dass auch diese technischen Instrumente eingesetzt werden dürfen.

Die Mitte befürwortet Fristverlängerung bei Verhärtung des Verdachts

Es war die CVP-Fraktion, welche vor fünf Jahren per Vorstoss Sozialdetektive gefordert hatte. «Auch wenn es sich um sehr wenig Verdachtsfälle pro Jahr handelt, müssen die Gemeinden die Möglichkeit haben, einem Verdacht nachzugehen», schreibt die Partei, jetzt als Die Mitte, zu ihrer Vernehmlassungsantwort.

Maximal 30 Tage sollen Gemeinden Detektive einsetzen. Die Mitte sei aber auch dafür, dass bei einer Verhärtung des Verdachts diese Frist um 15 Tage verlängert wird.

SP will Zuständigkeit bei den Gerichten

Keine Freude an den Sozialdetektiven hat die SP. Sie verlangt, dass nicht die Gemeinden, sondern ein Gericht die Durchführung einer Observation anordne. Die Gemeinde soll weder Aufsichts- noch Anordnungs-, noch Durchführungsbehörde sein.

Auch die Grünen haben «rechtsstaatliche Zweifel», dass das Personal von Fürsorgebehörden Aufgaben von Polizei und Staatsanwaltschaft übernehmen soll. «Wo bleiben da Neutralität und Unabhängigkeit der Ermittelnden?» fragen sie. Das Instrument der Observation sei unverhältnismässig, sie lehnen sie dezidiert ab.

Für Grünliberale überwiegen die Vorteile

Auch die Grünliberalen haben Bedenken wegen des Überwachungsstaats. «Aus unserer Sicht überwiegen jedoch die Vorteile», hält die Partei jedoch fest.