Veröffentlichte Namen von Sozialhilfe-Empfängern: Jetzt reagiert der Kanton

Im letzten halben Jahr haben Boswil als auch Effingen die Namen von Sozialhilfe-Bezügern mit der Jahresrechnung der Gemeinde veröffentlicht. Doch wie sich nun zeigt, sind dies nicht die einzigen heiklen Informationen, welche in der gesetzlich vorgeschriebenen öffentlichen Rechnungsauflage der Gemeinden einsehbar sein können. 

 
Auch Personendaten für Therapien, Elternschaftsbeiträge sowie Fremdplatzierungen und Bevorschussungen von Unterhaltsbeiträgen für Kinder werden mit der Rechnungsauflage offengelegt, solange die Gemeinden keine Schwärzungen vornehmen. Dies bemerkte die Aargauer Gemeindeaufsicht bei der Überprüfung der aktuellen Situation, wie das Regionaljournal Aargau/Solothurn von SRF berichtet. 

Besonders heikel: Auch in der Steuerbuchhaltung werden Personen namentlich erwähnt, die am Ende des Jahres noch Rechnungen offen hatten. Solch ein «Steuerpranger» verstösst jedoch gegen den Datenschutz.

Keine einheitliche Regelung 
Wie kann es soweit kommen? Eine Umfrage bei einigen Gemeinden hatte laut einer Weisung der Gemeindeabteilung gezeigt, dass der Umgang mit empfindlichen Informationen in der Rechnungsauflage unterschiedlich ist und Unsicherheiten bestehen. 

Denn während im Gemeindegesetz geregelt ist, dass die Jahresrechnung 14 Tage vor der Gemeindeversammlung zur öffentlichen Einsicht aufliegen muss, gab es bisher keine konkreten Vorgaben, wie mit den darin enthaltenen Personendaten umgegangen werden soll. 

«Das liegt daran, dass uns vorher gar nicht bewusst war, dass es dieses Problem gibt», erklärte Yvonne Reichlin, Chefin der Aargauer Gemeindeabteilung, auf Anfrage der AZ. Das soll sich nun ändern.

Unterlagen müssen nicht veröffentlicht werden 
Die Aargauer Datenschützerin Gunhilt Kersten hat sich das Problem mit der kantonalen Gemeindeabteilung angeschaut und kommt zu dem Schluss, dass besonders schützenswerte Daten zu anonymisieren oder auszusondern sind.

Boswils Gemeindeschreiber Daniel Wicki sagte im Februar gegenüber SRF, die Schwärzung aller Namen sei aber viel zu aufwändig. Mit der neuen Weisung der Gemeindeaufsicht kann in solchen Fällen nun auch ganz auf die Veröffentlichung der Unterlagen verzichtet werden.