
Verschärfte Corona-Massnahmen im Aargau: Was Kantonsärztin Yvonne Hummel sagt
Bislang musste eine Unterteilung in Steh- oder Sitzplatzsektoren mit maximal 300 Personen vorgenommen werden, wenn bei Veranstaltungen mit über 300 Besucherinnen und Besuchern weder der erforderliche Abstand eingehalten noch Schutzmassnahmen ergriffen werden können. Diese Anzahl Personen habe sich in der Praxis als zu hoch herausgestellt. Deshalb reagiert jetzt der Kanton Aargau und verschärft die Massnahmen. Neu gilt:
- Maximale Sektorengrösse: 100 Personen bei Veranstaltungen mit mehr als dieser Anzahl Personen
- Für Bars und Clubs gilt eine Einlassbeschränkung von 100 Personen
- Die Beschränkung gilt im Aargau ausdrücklich für Bar- und Clubbetriebe ohne feste Sitzplätze.
- Die angeordneten Massnahmen sind befristet und gelten ab Donnerstag, 9. Juli 2020, 18.00 Uhr. Im Aargau sind sie bis Sonntag 16. August 2020, 24.00 Uhr befristet. Eine Verlängerung ist möglich
- Die Ausweispflicht gilt weiterhin
Kantonsärztin Hummel: «Versuchen, die Massnahmen mit anderen Kantonen abzusprechen»
Die Kantonsärztin Yvonne Hummel erklärt im Video, welche Massnahmen neu gelten und warum diese notwendig geworden sind. Sie zeigt sich erfreut, dass der Kanton Aargau die Massnahmen mit anderen, umliegenden Kantonen absprechen konnte.
Ebenfalls involviert in die Massnahmen ist die Polizei mit Peter Kaltenrieder, Abteilungschef Einsatz + Führung. Er sagt, einzelne gastronomische Betriebe und Bars hätten die Umsetzung der Schutzkonzepte vernachlässigt. Grundsätzlich ändere sich aber für die Polizei nicht viel, aber: «Wir überprüfen nun zusätzliche Punkte, wie das in der kantonsärztlichen Verordnung vorgesehen ist», sagt Kaltenrieder.