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Die Vogelgrippe ist zurück im Aargau – diese Massnahmen ergreift der Kanton gegen die hochansteckende Virusvariante

In den Geflügelbetrieben in den Gemeinden rund um den Seuchenbetrieb in Hüntwangen gelten ab Samstag die höchsten Sicherheitsbestimmungen, wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) mitteilt. Betroffen sind auch Gemeinden im Kanton Aargau, wie die Karte unten zeigt. Teile der Gemeinden Kaiserstuhl, Rümikon und Fisibach sind in der Überwachungszone.

In diesen sogenannten Schutz- und Überwachungszonen führen die Veterinärdienste Untersuchungen zum Seuchenstatus des Geflügels durch. Eier oder Geflügel dürfen in den Zonen nur unter strengen Auflagen und mit Bewilligung transportiert werden. Geflügelmärkte und -ausstellungen sind in den Zonen verboten. Die Zonen bleiben für mindestens drei Wochen bestehen.

Karte mit Schutzzone (rot) und Überwachungszonen (orange) nach Vogelgrippe-Ausbruch in Hüntwangen ZH

Eine hochansteckende Variante der Vogelgrippe war die Ursache für den Tod von Geflügel in einem Hobbybetrieb im Zürcher Unterland. Dies ergaben die Untersuchungen des Instituts für Virologie und Immunologie.

Kontroll- und Beobachtungsgebiet entlang grosser Flüsse und um Seen

Da sich die Vogelgrippe auch in den umliegenden Ländern ausbreitet, ergreift das BLV zusammen mit den Kantonen präventive Massnahmen in allen Teilen der Schweiz. Im Fokus stehen die Wildvögel, welche die Seuche einschleppen. Aus diesem Grund werden ab Montag die Uferstreifen im Abstand von ein bzw. drei Kilometern um alle grossen Gewässer im Schweizer Mittelland zu sogenannten Kontroll- und Beobachtungsgebieten.

So gilt ab Montag entlang Aare, Limmat, Reuss und Rhein sowie um den Hallwilersee und um den Klingnauer Stausee in einem 1-Kilometer-Uferstreifen ein Kontrollgebiet und in einem 3-Kilometer-Uferstreifen ein Beobachtungsgebiet.

In diesen Zonen gelten besondere Vorschriften für die Fütterung und den Auslauf. In den Kontrollzonen dürfen Hühner, Gänse oder anderes Hausgeflügel nur noch unter Auflagen ins Freie, zum Beispiel in Aussenräume mit einem dichten Dach und vergitterten Seitenwänden oder auf Auslaufflächen, die mit einem Netz vor Wildvögeln geschützt sind. Gänse oder Laufvögel sind zudem von Hühnern getrennt zu halten.