Virus legt den Aargau lahm – jetzt geht fast nichts mehr: Doch ab wann spricht man von einer «Veranstaltung»?

Der wichtigste Appell richtet sich an Senioren und Corona- Risikopersonen: «Es geht nicht nur um den Schutz von Ihnen persönlich, sondern auch von unserem Gesundheitssystem», betonte Regierungsrat Urs Hofmann. «Ältere und vulnerable Personen sollen jetzt zu Hause bleiben, auch bei schönem Wetter. Gehen Sie nicht auf den Dorfplatz zum Plaudern mit den anderen, auch wenn das noch so schwierig und ärgerlich ist!» Herrscht im Aargau demnach Spaziergangverbot? Kantonsärztin Yvonne Hummel präzisiert: «Spazieren Sie einfach nicht in Gruppen, nicht im Dorf und nicht in der Stadt.» Ein Spaziergang alleine oder zu zweit in den Wald oder aufs Feld, wo man niemandem nahe kommt, das sei hingegen eine Option.

Bundes-Restriktionen werden nicht verschärft

Sonst richtet sich der Aargau bei den neuen Corona-Massnahmen exakt nach den Vorgaben des Bundes: nicht mehr und nicht weniger. Eine Ausgangssperre beispielsweise gibt es vorerst nicht. Einzelne Gemeinden – etwa Auenstein – haben zwar ihre öffentlichen Spielplätze zur Sperrzone erklärt; von Seiten des Kantons sei dies aber nicht geplant, sagt Gesundheitsdirektor Jean-Pierre Gallati: «Der Regierungsrat will die Restriktionen des Bundes nicht verschärfen. Auch deshalb nicht, weil nicht dasselbe passieren soll wie am Wochenende, als einzelne Kantone vorgeprescht sind.»

Erklärung der kantonalen Notlage in Kürze

Die Anordnungen des Bundes stellten «tiefgreifende und weitgehende Einschränkungen des öffentlichen Lebens dar», erklärte Landammann Markus Dieth. «Dass der Gesamtregierungsrat heute hier ist, zeugt von der Wichtigkeit dieser Massnahmen.» Man werde sie konsequent umsetzen, kontrollieren und durchsetzen. Ab heute sind sämtliche Vereinsaktivitäten eingestellt, alle Restaurants, Märkte und Sport- und Freizeitzentren jeglicher Art sind geschlossen, ausserdem botanische Gärten, Zoos und Tierparks. Dienstleistungen mit Körperkontakt sind verboten: Massagen, Coiffeurleistungen und Tätowierungen zum Beispiel, aber auch das Sexgewerbe kommt zum Erliegen.

Geöffnet bleiben dürfen Lebensmittelläden, Take Aways, Kioske, Hotels (die ihre Gäste auch verköstigen dürfen), Optiker, Beratungsstellen oder Läden von Telekommunikationsanbietern. Industrie und Bau- wesen sind, abgesehen von den generellen Hygiene- und den Schutzbestimmungen für besonders gefährdete Personen, nicht weiter eingeschränkt.

Ab wann spricht man von einer «Veranstaltung»?

Es sei verboten, öffentliche oder private Veranstaltungen durchzuführen, heisst es in der Verordnung des Bundes. Was als «private Veranstaltung» gilt – der Osterbrunch mit der Familie? Das Hochzeitsfest mit 40 Personen? – konnte die Regierung gestern nicht abschliessend definieren. «Ich gehe davon aus, dass alles als Veranstaltung gilt, was nicht im privaten Bereich zu Hause stattfindet», bot Urs Hofmann als Orientierungshilfe. Erlaubt sind Beerdigungen im engen Familienkreis.

Point de la Presse des Aargauer Regierungsrats zur Corona-Krise am 16. März 2020:

Noch nicht kommuniziert wurde, ob Gerichtsverhandlungen weiterhin stattfinden. Im Zusammenhang mit der Justiz teilte der Kanton gestern nur mit, man erwarte vom Bundesrat, dass er «die Frage eines allgemeinen Rechtsstillstandes», also das Aussetzen von Fristen, per Notrecht prüfe. Gerade in Sachen Strafverfahren stelle sich die Frage von Verjährungen, so Justizdirektor Urs Hofmann.

Beim öffentlichen Verkehr habe die Regierung zur Kenntnis genommen, dass mehrere Anbieter Einschränkungen planen, so Verkehrsdirektor Stephan Attiger. «Wir stehen der Ausdünnung des Angebots kritisch gegenüber. Aber wenn es am Ende bedeutet, dass das der öffentliche Verkehr aufrecht erhalten bleibt, ist es richtig.» Die Regierung plädiere für ein koordiniertes, mit Bund und Kantonen abgesprochenes Vorgehen. «Es muss verhindert werden, dass Massnahmen jene Bereiche beeinträchtigen, die für die Bewältigung der Coronavirus-Situation funktionieren müssen.»

Darüber hinaus ruft der Regierungsrat die Bevölkerung zu Ruhe und Besonnenheit auf. Er bittet auch um Geduld, dass angesichts der sich überstürzenden Ereignisse nicht jede Detailfrage bereits beantwortet werden kann. «Denken Sie daran: Die Versorgung mit Gütern des alltäglichen Lebens ist immer noch sichergestellt, Hamsterkäufe sind absolut nicht nötig», sagt Landammann Markus Dieth. Und er appelliert an die Aargauer: «Jetzt ist Solidarität und Rücksichtnahme gefragt.»