Warum der Eigenmietwert von 60 Prozent nirgendwo mehr unterschritten werden darf – neue Regelung soll ab 2024 gelten
Im Jahr 2016 hat der Grosse Rat auf Antrag der Regierung mit knapper Mehrheit die Eigenmietwerte nach oben korrigiert, damit diese wieder den gesetzlich vorgegebenen Mindestwert von 60 Prozent des Marktmietwerts erreichten. Doch das genügte nicht. Das Verwaltungsgericht gab nämlich im September 2020 dem Mieterinnen- und Mieterverband recht und beschied, die beschlossene Lösung sei nicht verfassungskonform. SP-Co-Fraktionschefin Claudia Rohrer wollte nun vom Regierungsrat wissen, wie der Zeitplan aussehe, «um diese Verfassungswidrigkeit umgehend zu beheben».
Seit Januar 2019 arbeitet das Kantonale Steueramt an einer neuen Strategie des Schätzungswesens, heisst es in der jetzt vorliegenden Regierungsantwort. Eine zentrale Zielvorgabe sei insbesondere die verfassungskonforme Grundstück- und Eigenmietwertschätzung. Unter anderem solle das Ziel, «dass in jedem Einzelfall der Eigenmietwert die Untergrenze von 60 Prozent der Marktmiete nicht unterschritten wird, vollumfänglich, zuverlässig und dauerhaft erreicht werden».
Vorlage kommt in einem Jahr in den Grossen Rat
Wie geht es weiter? Im vierten Quartal dieses Jahres (also derzeit) wird eine Anhörungsvorlage erarbeitet. Sie soll im ersten Halbjahr 2022 in die Anhörung gehen. Die sich daraus ergebende Botschaft soll gegen Ende 2022 ein erstes Mal im Grossen Rat traktandiert werden. Falls alles wie geplant läuft, wäre eine allfällige Volksabstimmung Ende 2023. In Kraft treten soll die Vorlage am 1. Januar 2024.
Rohrer wollte weiter wissen, wie der Regierungsrat «die Steuerausfälle infolge dieser verfassungswidrigen Praxis seit 2016 bis und mit 2023» einschätze. Wären die Eigenmietwerte 2016–2020 analog dem Mietpreisindex erhöht worden, antwortet dieser, «wären die Steuereinnahmen des Kantons dadurch jährlich um 1,25 Millionen Franken höher ausgefallen, die der Gemeinden um 1,15 Millionen Franken». Im Jahr 2020 wäre daher das Einnahmenniveau um 5 Millionen Franken beziehungsweise 4,6 Millionen Franken höher als im Jahr 2016.