
Wegen Energiewende: Kommt in 15 Jahren im Aargau das Aus für Ölheizungen?
Das Energiegesetz sieht nach der ersten Lesung vom September in den wichtigsten Punkten so aus:
- Elektroboiler: Stand jetzt sieht das Gesetz vor, dass noch bestehende zentrale Elektroboiler in Wohnbauten bis in 15 Jahren durch eine bessere Lösung ersetzt werden müssen. Damit gilt diese Bestimmung beispielsweise nicht für Mehrfamilienhäuser mit Wohnungswassererwärmern.
- Eigenstromerzeugung: Die Regierung will, dass Neubauten eine Elektrizitätserzeugungsanlage (meist wird dies eine Solaranlage sein) mit einer bestimmten Leistung benötigt, oder dass man sich an einer solchen woanders beteiligen muss.
- Ölheizungen: Neue Ölheizungen sollen auch künftig zugelassen sein. Dies unter der Bedingung, dass man nachweisen kann, dass keine effizientere Lösung mit tieferem CO2-Ausstoss zur Verfügung steht und wirtschaftlich tragbar ist. Die Linke verlangte in erster Lesung ein Verbot, blitzte aber ab.
- Heizungsersatz: Wenn man den Wärmeerzeuger (Heizung) ersetzt, muss darauf geachtet werden, dass 10 Prozent des Energiebedarfs mit erneuerbarer Energie gedeckt werden können. Diese Bestimmung wollte die SVP – wie andere auch – streichen lassen. Sie blieb in erster Lesung aber drin.
- Gebäudesanierung: Der Rat hat im September die Fördermittel dafür aufgestockt. Rot-Grün will aber mehr.
- Neue Heizung: Beim Einbau einer neuen, mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizungsanlage muss man im Aargau seit 2012 der Nachweis erbringen, dass – über deren gesamte Lebensdauer betrachtet – keine energieeffizientere Heizungsanlage mit geringerem CO2-Ausstoss betrieben werden kann. Bestehende Anlagen dürfen heute durch eine gleichartige Anlage ersetzt werden.
© Aargauer Zeitung
Jährlich wird eine von 20 Heizungen ausgetauscht
Weil gemäss Energiestrategie bis 2035 der CO2-Ausstoss im Gebäudebereich gegenüber 2010 massiv reduziert werden soll, brauche es weitere Anstrengungen, macht die Regierung geltend. Demnach soll die geltende Erleichterung für den 1:1 Ersatz, also bei gleichbleibendem fossilem Energieträger, gestrichen werden. Damit muss – sofern der Grosse Rat dies am 3. März definitiv beschliesst – in jedem Fall beim Einsatz fossiler Energie ein Nachweis erbracht werden, dass keine energieeffizienteren Wärmeerzeuger oder Wärmezulieferungen mit geringerem CO2-Ausstoss zur Verfügung stehen, die für die geplante Anwendung genügen und wirtschaftlich tragbar sind.
Die Lebensdauer einer Heizung beträgt rund 20 Jahre. Das heisst, dass jährlich rund 5 Prozent erneuert werden. Von rechts wird im Rat allerdings der Antrag kommen, die Anforderungen nicht zu verschärfen. Von links verlangt ein Antrag, Ölheizungen binnen 15 Jahren durch andere zu ersetzen. Die Regierung lehnt die Forderung von links ab. Da bestünde ihres Erachtens das Risiko, dass der Heizungsersatz so viel Geld braucht, dass dieses oft für die Gebäudeerneuerung fehlen würde.
Weiter verlangt die Vorlage, beim Ersatz von Heizungen Wohnbauten so auszurüsten, «dass der Anteil an nichterneuerbarer Energie 90 Prozent des massgebenden Bedarfs nicht überschreitet». Energiespezialist Stephan Kämpfen hofft, dass die Bestimmung in vielen Fällen dazu führt, auf nichtfossile Heizungssysteme zu wechseln.
Bisher wurde fossiles System meist durch fossiles System ersetzt
Warum macht der Kanton hier so viel Druck? Gemäss einer Studie zur Stadt Zürich für die Jahre 2012 bis 2016 wurden in 84 Prozent eines Heizungsersatzes wieder fossile Systeme gewählt. Dieses Ergebnis, aber auch Erfahrungen im Aargau zeigten, so Kämpfen, dass eine Reduktion der fossilen Energie in Gebäuden bis 2035 nur realisierbar sei, «wenn der Anteil erneuerbarer Energie beim Heizungsersatz wesentlich erhöht werden kann». (mku)