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Werden bald über 5000 Personen von der schwarzen Liste gestrichen?

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Regierungsrat ist bereit, 5000 Aargauerinnen und Aargauer von der schwarzen Liste zu streichen

Grossrätinnen und Grossräte von FDP, SVP und von Die Mitte fordern eine Gesetzesänderung. Ziel ist es, dass offensichtlich zahlungsunfähige Personen, die einen oder mehrere Verlustscheine erhalten haben, nicht mehr auf die schwarze Liste der säumigen Prämienzahler kommen.

Diese vier Politiker sind die Wortführer des Vorstosses

Clemens Hochreuter, Motionssprecher.

Die Regelung soll analog ausgearbeitet werden wie z. B. beim Eintritt in die Sozialhilfe, fordern vier prominente Gesundheitspolitiker im Grossen Rat, nämlich Martina Sigg (FDP/die bei den letzten Wahlen allerdings den Sitz verloren hat), Gabriel Lüthy (FDP), Clemens Hochreuter (SVP, Sprecher) und Andre Rotzetter (Die Mitte). Die Liste sei eingeführt worden, schreiben die vier, um die betroffenen Schuldner zu einer besseren Zahlungsmoral zu motivieren. Ohne sog. schwarze Liste erhalten nämlich alle Patienten eine Behandlung, egal, ob sie die Rechnungen der Krankenkasse bezahlen oder nicht.

Nur dank der schwarzen Liste könne bei säumigen Prämienzahlern ein Leistungsaufschub erreicht werden. Die Wirksamkeit dieser Liste sei stets hinterfragt worden, halten die vier fest, und insbesondere in der Gesundheitskommission wurde ein regelmässiges Monitoring gemacht. Bei den Diskussionen sei über alle Parteien hinweg immer klar, «dass gegenüber Menschen, die ihre Prämien zwar zahlen können, dies aber nicht tun, weil sie nicht wollen, dass Verfügen eines Leistungsaufschubs sinnvoll sei». Idealerweise beinhaltet die schwarze Liste aber nur die Zahlungsunwilligen, nicht die Zahlungsunfähigen, ist für die vier bürgerlichen Gesundheitspolitiker klar.

Mittlerweile sind aus Sicht der vier Motionäre folgende Punkte klargeworden. Dank der schwarzen Liste erhalten Kanton und Gemeinden überhaupt frühzeitig die notwendigen Daten, wer die Prämien nicht zahlt. Die Gemeinden können dank dieser Angaben tätig werden. Sie können zum Beispiel bewirken, dass diese Menschen Prämienverbilligung erhalten, sofern sie es noch nicht haben, oder sie können eine Schuldenberatung veranlassen.

Je nachdem haben die Gemeinden auch die Möglichkeit, einen Listeneintrag zu verhindern. Rund 50 Prozent aller Menschen, die einen Listeneintrag haben, haben schon einen oder mehrere Verlustscheine. Es könne davon ausgegangen werden, dass sie tatsächlich Zahlungsschwierigkeiten haben und es in absehbarer Zeit nicht schaffen, von dieser Liste wegzukommen, argumentieren die vier. Bei diesen Menschen könne also der erzieherische Wert, der mit dieser Liste erreicht werden möchte, nicht erzielt werden.

Motionäre: Nur jeder Zweite auf der Liste gehört zur Zielgruppe

Rund 50 Prozent der Menschen auf der schwarzen Liste sind also diejenigen, die mit dieser Massnahme auch erreicht werden sollten, nämlich diejenigen, die zwar zahlen könnten, aber nicht zahlen wollen. Deshalb soll eine Gesetzesänderung angestrebt werden, die nur noch diese zahlungsunwilligen Personen auf der Liste der säumigen Prämienzahler aufführt. 2 von 2 Die Gesetzänderung soll schnell an die Hand genommen werden, um das Gesundheitssystem und die Gemeinden administrativ zu entlasten und die Situation für die betroffenen Personen zu verbessern. Mitunterzeichnet ist der Vorstoss von 46 Ratsmitgliedern.

Derzeit sind über 11’000 Personen auf der schwarzen Liste

Die Regierung ist jetzt bereit, die Motion mit einer Erklärung entgegenzunehmen: Sie stimmt den Motionären dahingehend zu, dass auf der schwarzen Liste nur die zahlungsunwilligen Personen aufgeführt sein sollten. Sie antwortet weiter: «Tatsache ist aber, dass rund die Hälfte der auf der Liste der säumigen Versicherten aufgeführten über 11’000 Personen effektiv zahlungsunfähig sind.» Bei diesen verfehle die Liste ihren Zweck, der darin besteht, die aufgeführten Personen zur Bezahlung der Krankenkassenausstände zu animieren. Die Regierung erklärt sich jetzt bereit, eine Gesetzesänderung anzustreben, damit künftig «grundsätzlich nur noch die zahlungsunwilligen Personen auf der Liste geführt werden».

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