Zu wenig Abstand, Schutzscheiben: Aargauer Lehrer verlangen mehr Sicherheitsmassnahmen

Im Gegensatz etwa zum Kanton Zürich starten die Schulen im Kanton Aargau nächsten Montag den Präsenzunterricht wieder mit normalen Klassengrössen. Zum Unverständnis des Aargauischen Lehrerinnen- und Lehrerverbandes (alv). Es sei «schwierig nachvollziehbar», dass auf einen Schlag vom Fernunterricht auf flächendeckenden Ganzklassenunterricht umgestellt werden soll, schreibt der alv in einer Medienmitteilung. Die vollständige Öffnung verunmögliche gerade mit den kleineren Kindern das Einhalten der vom BAG vorgeschriebenen Abstandsregeln für Erwachsene. Ebenso sei es in vielen Schulzimmern nicht möglich, dass die Lehrperson den geforderten Abstand zu den Kindern einhalten könne.

Zur Verunsicherung sorgt bei den Lehrern unter anderem, dass weiterhin wissenschaftlich nicht geklärt ist, wie ansteckend Kinder wirklich sind.

Die Aufhebung der Distanzregeln unter Kindern, die ein Unterrichten in der Ganzklasse erst ermögliche, basiere auf der Schlussfolgerung des BAG, dass Kinder, weil diese kaum gravierende Krankheitssymptome zeigten, vom Virus weniger  befallen und für andere Personen kaum ansteckend seien.

Doch der alv warnt: «Ob dem so ist, ist zum heutigen Zeitpunkt wissenschaftlich nicht gesichert, es bleibt eine Hypothese. Bund und Kantone nehmen so das Risiko in Kauf, dass sich in den Schulen neue Ansteckungsherde bilden und so die Eltern der betroffenen Schülerinnen und Schüler aber auch die Lehrpersonen gefährdet werden.»

Falls der Kanton am Ganzklassenunterricht festhält, verlangt der alv unter anderen folgende Massnahmen:

  • Es wird klar geregelt, wie der Abstand der Lehrperson zu den Kindern am Kindergarten und an der Unterstufe eingehalten werden kann.
  • Es wird klar geregelt, wie der Abstand der Lehrperson zu den Kindern und Jugendlichen in einzelnen Fächern (z.B. Hauswirtschaft, Werken, Sport,…) eingehalten werden kann.
  • Genügend grosse Schutzscheiben werden verbindlich erklärt.
  • Die Reinigung des Arbeitsplatzes der Lehrperson bei Zimmer-Wechsel der Fachlehrpersonen muss sichergestellt sein. (z. B. Chemiezimmer)
  • Schülerinnen und Schüler, die mit einer gefährdeten Person zusammenleben, dürfen auf Gesuch der Eltern zu Hause bleiben.
  • Die Quarantänebestimmungen bei Krankheitsfällen in den Klassen werden strenger gefasst.
  • Es wird klar und verbindlich geregelt, dass die Eltern das Schulareal nicht betreten dürfen.

Update folgt: Was Bildungsdirektor Alex Hürzeler zur Kritik und den Forderungen der Lehrerinnen und Lehrer sagt.