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Braucht es 360 Unterschriften für ein Referendum? Die Reglemente der Fusionsgemeinde Böztal sorgen für Diskussionen

Die künftige Gemeinde Böztal, bestehend aus Bözen, Effingen, Elfingen und Hornussen, bekommt aus verwaltungstechnischer Sicht allmählich Struktur. Am Mittwochabend stellte der künftige Gemeinderat die erste Tranche der neuen Reglemente der Gemeinde Böztal in der Turnhalle Hornussen vor.

Im Fokus standen dabei die Gemeindeordnung der Fusionsgemeinde, das Ortsbürger-, Abfall- und Benützungsreglement der öffentlichen Gebäude sowie das Unterhaltsreglement der sogenannten Meliorationswerke.

Reglemente sind noch nicht in Stein gemeisselt

Das neue, für alle vier Ortsteile bindende Regelwerk sei laut dem ersten Gemeinde­ammann von Böztal Robert Schmid «nicht in Stein gemeisselt, sondern eine Diskussionsgrundlage». Sämtliche Reglemente, Richtpläne und Satzungen sind seit Anfang Oktober auf der Website der Verwaltung 3plus aufgeschaltet. «Das ist die Grundlage für die erste Gemeindeversammlung von Böztal am 4. Dezember», sagte Schmid, auch Vorsitzender des Steuerungsausschusses Will heissen:

Künftiger Gemeindeammann von Böztal: Robert Schmid, Bözen.

«Wenn man etwas ändern will, nimmt man es gern in der Steuergruppe auf.»

Änderungen würden markiert, um einen besseren Vergleich von Ur- und Folgefassung zu gewähren. Die zweite Informationsveranstaltung zu den neuen Reglementen ist für den Mittwoch, 3. November, in Effingen geplant. Dann werden unter anderem das Wasser-, Abwasser- und Strassenreglement vorgestellt.

Am 4. Dezember – davor gibt es eine zweiwöchige Auflagefrist – entscheidet dann das Stimmvolk über das Regelwerk der Gemeinde Böztal, die ab 2022 an den Start geht. An der Gemeindeversammlung können wiederum Änderungsanträge gestellt werden. Verwaltungstechnisch wäre es jedoch praktikabler, so Robert Schmid, «wenn Änderungsanfragen vorgängig gestellt werden».

360 Unterschriften für ein Referendum

Bis zum 4. Dezember gibt es also noch einiges zu tun. Denn schon die erste Hürde am Mittwoch war, gemessen am Diskussionsbedarf, hoch. Erster Akt: die Gemeindeordnung, die auch die Beschlussfassung an den Gemeindeversammlungen regelt. Demnach gilt für abschliessende Beschlussfassungen ein Fünftel oder 20 Prozent der Stimmberechtigten. Gleiches gilt für das Referendumsrecht.

Bei rund 1800 Stimmberechtigten der Gemeinde Böztal müssten demnach 360 Unterschriften her, damit es eine Urnenabstimmung geben kann. Zum Vergleich: Auf Kantonsebene braucht es 3000 Unterschriften oder ein Prozent für ein Referendum. Mehrere Teilnehmer der Veranstaltung am Mittwoch beurteilten die 20 Prozent denn auch als zu hoch. Unter ihnen Bruno Brack, der 12,5 Prozent vorschlug – «das muss machbar sein für ein Referendum».

Kritisch betrachtet wurden ausserdem die Zuständigkeiten des Gemeinderates. Gemäss der ersten Fassung wird der Gemeinderat ermächtigt, Verträge über den Erwerb, die Veräusserung und den Tausch von Grundstücken bis zu einem Betrag von 500’000 Franken abzuschliessen. Beträge darüber liegen in der Zuständigkeit der Gemeindeversammlung. Damit schiebe man dem Gemeinderat zu viel Macht zu, war zu hören.

Aus der Versammlung gab es dann gleich mehrere Kompromissvorschläge – so etwa eine Kompetenzsumme von 250’000 Franken, die mit Zustimmung der Finanzkommission erhöht werden kann.

Ortbürgergemeinde soll aktiver werden

Vorgestellt wurden in Hornussen noch das Ortsbürgerreglement durch den künftigen Vizeammann Andreas Thommen sowie das Unterhaltsreglement der Meliorationswerke durch Gemeinderätin Esther Röthlin. Letzteres regelt die Zuständigkeiten und die Verteilung der Kosten zwischen den Landbesitzern und der Einwohnergemeinde. Auch in diesem Punkt gab es Meinungsverschiedenheiten. Bezüglich der Ortsbürgergemeinde sagte Andreas Thommen:

«Ich stelle mir vor, dass sie dynamischer und aktiver wird.»