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Der Kanton Solothurn verschärft die Massnahmen: Maskenpflicht in Innenräumen – auch mit Zertifikat

Auch im Kanton Solothurn sind die Fallzahlen in den letzten Tagen markant angestiegen. Der Regierungsrat befürchtet, dass die Spitäler bald wieder überlastet sind. In der kalten Jahreszeit steigt zudem das Infektionsrisiko deutlich, schreibt er in einer Mitteilung. In Innenräumen würden die Aerosole länger in der Luft bleiben und es sei schwieriger, die erforderlichen Abstände einzuhalten.

Je mehr Menschen sich treffen, desto grösser werde die Wahrscheinlichkeit der Ansteckung.

Um zu verhindern, dass es in den kommenden Wochen und über die Feiertage zu einer Überlastung in den Spitälern kommt, verschärft der Kanton ab dem 1. Dezember die Schutzmassnahmen. Er hat sich dazu mit den umliegenden Kantonen abgesprochen. Sollten sich die epidemiologische Lage und die Versorgungssituation in den Spitälern trotzdem weiter zuspitzen, seien weitergehende Beschränkungen nicht ausgeschlossen.

Folgende Massnahmen, die am 1. Dezember in Kraft treten, hat der Regierungsrat in seiner Sitzung am 30. November beschlossen:

Maskenpflicht in Innenräumen

In folgenden Innenräumen müssen alle Personen, auch diejenigen, die ein Covid-Zertifikat vorweisen können, eine Maske tragen: an öffentlichen Veranstaltungen und Grossveranstaltungen, an Fach- und Publikumsmessen, in Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Tanzlokalen.

Weiter gilt die Maskentragpflicht in Einrichtungen und Betrieben in den Bereichen Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport wie Fitnesszentren, Theater oder Konzertlokale.

Ausgenommen von der Maskenpflicht sind unter anderem Kinder bis 12 Jahre und private Veranstaltungen. Analog zur bundesrechtlichen Regelung muss auch während der Ausübung sportlicher oder kultureller Aktivitäten keine Maske getragen werden.

Maskenpflicht in Aussenbereichen

An Grossveranstaltungen und bewilligungspflichtigen Publikums- und Fachmessen mit mehr als 1000 Personen sind alle Personen (auch mit Zertifikat) verpflichtet, ebenfalls im Aussenbereich eine Maske zu tragen.

Konsumation von Speisen und Getränken nur im Sitzen

An öffentlichen Veranstaltungen, an Fach- und Publikumsmessen, in Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Tanzlokalen darf nur noch sitzend konsumiert werden.

Empfehlung für Testangebote und Homeoffice

Der Regierungsrat empfiehlt überdies dringlich, dass in Schulen und Bildungseinrichtungen möglichst flächendeckend Testangebote eingeführt werden und die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dafür sorgen, dass die Arbeitnehmenden ihre Aufgaben so weit als möglich von zu Hause aus erfüllen können, also im Homeoffice arbeiten.

Auffrischimpfung

Bereits am Dienstagmorgen hat der Kanton bekanntgegeben, dass sich alle über 16-Jährigen ab Mittwoch, 1. Dezember, für die Boosterimpfung anmelden können.