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Bundesrat verlängert neue Regeln bei der Abgabe von medizinischem Heroin 

Als 2020 die Corona-Pandemie in der Schweiz ausbrach, wurden die Regeln bei der Abgabe von medizinischem Heroin angepasst. Um das Risiko einer Corona-Infektion zu verkleinern, konnten die Patientinnen und Patienten die Zahl der Konsultationen reduzieren. So konnten sie neu bis zu sieben Tagesdosen in einer einzigen Konsultation beziehen. Davor mussten sie mindestens einmal täglich im Behandlungszentrum erscheinen, um das Medikament entgegenzunehmen.

Nun hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom Mittwoch beschlossen, diese Praxis bis zum 31. März 2023 zu verlängern. Das teilte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) mit. Bis zu diesem Zeitpunkt soll der «pragmatische Ansatz» definitiv in der Betäubungsmittelsuchtverordnung (BetmSV) verankert werden. Dazu schlägt das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) eine ordentliche Verordnungsrevision vor. Konkret geht es darum, den Bedürfnissen von älteren Suchtkranken besser gerecht zu werden. Das EDI wird dem Bundesrat dazu schnellstmöglich eine Vernehmlassungsvorlage unterbreiten, wie es weiter heisst. (abi)