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Verdoppelung der Fallzahlen: Basel-Stadt verschärft Massnahmen

Mit frühzeitigen Massnahmen reagiert der Kanton Basel-Stadt auf die Verdoppelung der Fallzahlen im Kanton. Derzeit verbreite sich das Virus vor allem an den Schulen, weswegen dort ab Mittwoch wieder eine teilweise Maskenpflicht gelte, teilte der Kanton am Montag mit. Diese gelte ab der fünften Klasse, wobei Geimpfte und Genesene ausgenommen sind. Als Grund für diese Unterscheidung gibt der Kanton an, dass für diese Personengruppe keine Quarantänepflicht mehr gilt und das Risiko einer Übertragung bei ihnen geringer sei. Die Regeln gelten in allen Innenräumen der Schulhäuser und in Tagesstrukturen.

In Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie Institutionen der Behindertenhilfe wird zusätzlich zur Maskenpflicht eine Zertifikatspflicht für Besuchende eingeführt. Alternativ werden vor Ort Schnelltests angeboten, die jedoch nur zu Zimmerbesuchen berechtigen. Bei Geburten und Patienten, die im Sterben liegen, können die Institutionen individuelle Ausnahmen machen. Auch für das Personal in den Gesundheitseinrichtungen gilt Zertifikatspflicht. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss sich regelmässig testen lassen, wer direkten Kontakt zu Patientinnen oder Patienten hat, zudem eine Gesichtsmaske tragen.

Zuvor hatte bereits der Kanton Graubünden eine Verschärfung der Massnahmen kommuniziert. Er führt die Maskenpflicht gebietsweise bereits aber der 3. Primarstufe ein, in besonders stark betroffenen Regionen wird die Frequenz der Pooltests verdoppelt. (wap)