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Der Regierungsrat macht ein kleines Zugeständnis an die Solothurner Berufspendler

Der Regierungsrat macht ein kleines Zugeständnis an die Solothurner Berufspendler

Der Gegenvorschlag zur Steuersenkungsinitiative «Jetz si mir draa» sieht eine gezielte Entlastung der unteren Einkommen vor, aber auch eine Begrenzung des Pendlerabzugs. Der Regierungsrat ist nun aber bereit, die Limite etwas höher anzusetzen als geplant.

Urs Moser

Tausende Berufspendler sind täglich unterwegs: ihr steuerabzugsfähiger Radius soll nun begrenzt werden.

Severin Bigler

Die Vorschläge des Regierungsrats für den vom Parlament verlangten Gegenvorschlag zur Steuersenkungs-Initiative «Jetz si mir draa» sind in der Vernehmlassung im Grossen und Ganzen positiv, aber doch auch kontrovers und mit Forderungen nach Anpassungen aufgenommen worden.

Am Dienstag hat die Regierung nun die Eckwerte für die definitive Botschaft an den Kantonsrat festgelegt. Sie wird den namentlich von den bürgerlichen Parteien und den Wirtschaftsverbänden vorgebrachten Begehren in einem Punkt leicht entgegenkommen: Der heute unbegrenzt zulässige Abzug der Fahrtkosten für den Arbeitsweg soll etwas weniger streng limitiert werden als ursprünglich vorgesehen. Der Regierungsrat will den sogenannten Pendlerabzug nun auf 7000 statt 6000 Franken limitieren.

Das scheint auf den ersten Blick ein marginales Zückerchen, zumal das «Jetz si mir draa»-Komitee Unterschriften für eine neue Initiative sammelt, die eine Beschränkung des Pendlerabzugs gänzlich unterbinden beziehungsweise einem zehnjährigen Moratorium unterstellen will. Von FDP-Seite und den Wirtschaftsverbänden zum Beispiel wurde in der Vernehmlassung eine Deckelung bei 12’000 Franken als gerade noch akzeptabel bezeichnet. Finanzdirektor Peter Hodel gibt hierzu zu bedenken, dass umgekehrt im linksgrünen Spektrum die Meinung vorherrsche, der Pendlerabzug sei analog zur Limite bei der direkten Bundessteuer auf 3000 Franken zu deckeln. Mit den nun vorgesehenen 7000 Franken bewege man sich auf dem Niveau zum Beispiel des Nachbarkantons Aargau.

Man sieht sich in der Stossrichtung bestätigt

Die 26 eingegangenen Vernehmlassungsantworten würden zeigen, dass die Stossrichtung des Gegenvorschlags überwiegend auf Zustimmung stösst, zeigte sich die Regierung in einer am Dienstag verbreiteten Mitteilung zufrieden. Finanzdirektor Hodel bestätigte auf Anfrage, dass das kleine Entgegenkommen beim Pendlerabzug die einzige Anpassung ist, die man aufgrund dieses Ergebnisses noch vornehmen will. Auf Granit beissen somit etwa jene Kreise, die neben der im Vernehmlassungsentwurf vorgesehenen Erhöhung des Kinderabzugs von 6000 auf 9000 Franken auch eine Verdoppelung des Abzugs von Fremdbetreuungskosten von 12’000 auf 24’000 Franken verlangen.

Auch gegenüber Forderungen nach weiteren Anpassungen am Steuertarif zeigt sich die Regierung resistent. Man lege das zur gezielten Entlastung der tiefen und mittleren Einkommen sowie von Familien mit Kindern vor, was verkraftbar sei, ohne ein neues Sparpaket schnüren zu müssen, bekräftige Finanzdirektor Hodel am Dienstag erneut.

Der Gegenvorschlag zur «Jetz si mir draa»-Initiative führt für Kanton und Gemeinden zusammen zu Mindererträgen von rund 64 Millionen Franken, die mit der Begrenzung des Pendlerabzugs zum Teil kompensiert werden. Sollte das Stimmvolk der Initiative den Vorzug geben, die eine generelle Begrenzung der Steuerbelastung in allen Einkommensklassen auf maximal den schweizerischen Durchschnitt verlangt, würde das zu Steuerausfällen von insgesamt rund 280 Millionen führen.

Obwohl man sich (mit Ausnahme der SVP) einig war, dass dies für Kanton und Gemeinden nicht verkraftbar wäre, hat der Kantonsrat der Initiative im September 2020 zugestimmt. Nur so ist es möglich, einer in der Form der allgemeinen Anregung gehaltenen Initiative einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen.