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Covid-19-Gesetz: Beschwerdeflut gegen Abstimmungsunterlagen

Gegner gehen auch juristisch gegen das Covid-19-Gesetz vor, vorab gegen den Stimmzettel. Im Bild: Ein Exemplar der Abstimmung vom Juni.

Praktisch täglich finden in der Schweiz grössere oder kleinere Proteste gegen Coronamassnahmen statt. Deren Kritik richtet sich derzeit insbesondere gegen Mittel, welche mit dem neuen Covid-19-Gesetz definitiv eingeführt werden sollen. Verschiedene Gruppierungen hatten gegen das neue Covid-19-Gesetz denn auch erfolgreich das Referendum ergriffen, weshalb am 28. November erneut darüber abgestimmt wird.

Wie nun die «NZZ am Sonntag» berichtete, wird das neue Covid-19-Gesetz derzeit aber auch auf juristischer Ebene mit allen Mitteln bekämpft. Laut einer Umfrage der Zeitung bei den Kantonen sind inzwischen insgesamt rund 750 Beschwerden dagegen eingereicht worden. Viele dieser Eingaben seien allerdings identisch und gingen auf Mustervorlagen zurück.

Kritik an Abstimmungszettel

Der Thurgauer SVP-Kantonsrat Hermann Lei beispielsweise wehrt sich im Namen von 95 Beschwerdeführern beim Bundesgericht unter anderem gegen einen «Propagandazusatz» auf dem Abstimmungszettel, wie er schreibt. Während verschiedene vom Covid-19-Gesetz betroffene Themen wie Härtefälle, Kulturschaffende oder Veranstaltungen aufgeführt würden, fehlt laut Anwalt Lei das umstrittenste Thema des Abstimmungskampfes – die Einführung der Zertifikatspflicht.

Der Thurgauer SVP-Kantonsrat Hermann Lei. 

Zudem wirft er dem Bund in seiner Beschwerde vom Freitag, die auch CH Media vorliegt, Falschinformation vor. Dies, weil der Bund im Abstimmungsbüchlein schreibe, das Zertifikat sei Voraussetzung um ins Ausland reisen zu können. Bislang anerkenne aber lediglich die EU das Schweizer Covid-Zertifikat, kritisiert Lei.

Eine andere, ähnlich lautende Beschwerde im Namen von 195 Personen, hat laut «NZZ am Sonntag» der Verein «Wir Menschen» eingereicht. Und dies gleich bei mehreren Kantonen. Im Internet wirbt der neu gegründete Verein eines Ingenieurs um Pauschal-Vollmachten für Beschwerden gegen Coronamassnahmen. Konfrontiert mit den Hauptkritikpunkten der bislang publik gewordenen Beschwerden stellt sich der Bund auf den Standpunkt, der Abstimmungszettel-Text beziehe sich auf den Titel des Gesetzes.

Novum: Zweifel an Institutionen und Ergebnis

«Dass Abstimmungskämpfe polarisierend und emotional geführt werden können, ist keine neue Entwicklung», zitiert die «NZZ am Sonntag» Urs Bruderer, Sprecher der Bundeskanzlei. Nun aber, da die Schweiz als weltweit einziges Land über Coronamassnahmen abstimmen könne, würden neuerdings selbst diese demokratischen Prozesse infrage gestellt.

«Dass die Institutionen der direkten Demokratie und die Abläufe selbst infrage gestellt werden, ist hingegen ein Novum»,

schreibt Bruderer in der gegenüber CH Media bestätigten Stellungnahme. Diese «Mutmassungen und unbelegten Behauptungen» gingen allerdings von einer «zwar lauten, aber kleinen Gruppierung» aus, die auch unter den Gegnern des Covid-19-Gesetzes eine kleine Minderheit darstelle.