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Medikamente per Mausklick: Bundesrat kündigt Lockerungen an

Wer heute hierzulande Medikamente kaufen möchte, muss in eine Apotheke oder eine Drogerie gehen. Onlinehandel ist heute nur möglich, wenn ein Kanton ihn für die Apotheken unter bestimmten Voraussetzungen genehmigt hat. Allerdings muss jeder Bestellung eine ärztliche Verschreibung beigelegt werden, unabhängig davon, ob das Arzneimittel verschreibungspflichtig ist oder nicht.

Aus Sicht des Bundesrates ist das nicht mehr zeitgemäss. Er möchte die Regeln für nichtverschreibungspflichtige Medikamente vereinfachen, wie es in einer Mitteilung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) heisst. Das Ziel: Es sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, welche die Abgabe von Arzneimitteln unabhängig vom Vertriebskanal und der verwendeten Kommunikationstechnologie ermöglichen.

Bundesrat präsentiert die Details erst 2023

Bis zu einer Lockerung muss sich die Bevölkerung jedoch noch gedulden. Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, bis Anfang 2023 einen Gesetzesentwurf vorzulegen. Den Schritt begründet er mit dem Onlinehandel, der in den letzten Jahren einen «beträchtlichen Aufschwung» erlebt habe.

Auch ermögliche die digitale Entwicklung im Gesundheitsbereich eine sichere Fernbetreuung von Patientinnen und Patienten. Nicht zuletzt die Pandemie habe die Frage wieder aufs Tapet gebracht. Der Bundesrat betont jedoch, dass die Patientensicherheit und die Qualität der Medikamente jederzeit gewährleistet sein müsse. Anstoss für den Gesetzesentwurf gab ein Postulat aus dem Nationalrat. (rwa)