
Juso zu Unstimmigkeiten im Abstimmungsbüchlein: «Kritik lenkt von den Inhalten ab»
Ein Rechenbeispiel auf Seite 12 im Abstimmungsbüchlein zur «Millionärssteuer» sorgt für Ärger (wir berichteten). Das Beispiel sei «kreuzfalsch und irreführend», sagt etwa Paul Sutter, ehemaliger Gemeindeammann von Aarburg.
Auf Seite 12 – im Kurzargumentarium der Initianten – steht: «Ein Vermögen von 10 Millionen Franken bringt einen jährlichen Gewinn von 100000 Franken (1 Prozent Rendite). Mit der Initiative beträgt die Vermögenssteuer 41 350 Franken auf Kantonsebene. Nach Abzug der Vermögenssteuer auf Gemeindeebene bleiben also noch rund 20000 Franken Gewinn, ohne Arbeit und ohne dass das Vermögen kleiner wird.»
41 350 Franken «auf Kantonsebene», sei falsch, kritisiert Sutter. Dieser Betrag entspricht tatsächlich nicht der überall gültigen Kantonssteuer von 109 Prozent, sondern einem 100-ProzentTarif. Die Differenz: 45 562 statt 41 350 Franken. Sutter ärgert zudem, dass den Stimmbürgerinnen und -bürgern keine Vollkostenrechnung präsentiert wird. Denn fällig werden auch die kommunalen Steuern. Nimmt man für diese einen Schnitt von 105 Prozent, ergibt sich im Rechenbeispiel in der Summe eine Steuerbelastung von 89 452 Franken. Statt 20000 Franken bleiben also noch rund 10500 Franken Gewinn übrig.
Die JungsozialistInnen (Juso) räumen ein, dass tatsächlich mit einem Steuerfuss von 100 Prozent statt mit 109 Prozent gerechnet wurde. «Das stimmt, jedoch rechnet auch der Regierungsrat mit den einfachen Kantonssteuern, in der Botschaft an den Grossen Rat auf Seite 6 unten», sagt Sandro Covo, CoPräsident der Juso Aargau.
Neben der Differenz von 100 und 109 Prozent gibt es noch einen weiteren Streitpunkt. Laut dem kantonalen Steueramt sind im Rechenbeispiel, das von einem Steuerfuss von 100 Prozent ausgeht, die Steuern um 450 Franken zu tief berechnet. «Das ist falsch», sagt Covo. «Das Initiativkomitee schreibt von einem Reinvermögen von 10 Millionen Franken, nach Abzug des Freibetrages von 100000 Franken bleiben also noch 9,9 Millionen Franken. Die Vermögenssteuer auf dieses Vermögen beträgt, wie im Abstimmungstext angegeben 41 350 Franken.»
Kritisiert wurde auch, dass das Rechenbeispiel ausblende, dass auf den Gewinn Einkommensteuern fällig werden. Dieser Vorwurf sei «lächerlich», sagt Covo. «Jeder stimmberechtigte Mensch im Kanton sollte wissen, dass auf Einkommen Einkommenssteuern fällig sind.» Die Kritik lenke von den Inhalten der Initiative ab. Steuergeschenke hätten in den letzten 20 Jahren im Kanton eine Finanzierungslücke hinterlassen.
Über die «Millionärssteuer» stimmt der Aargauer Souverän am 23. September ab. Eingereicht haben sie die Juso 2016 mit 3061 gültigen Unterschriften. SP/Grüne stimmten im Grossen Rat für das Volksbegehren, alle anderen Parteien lehnten sie ab