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CO2-Reduktionsziel: Parlament verlängert Massnahmen bis 2024

Nach dem Scheitern des CO2-Gesetzes drohen einige der bestehenden Instrumente zum Klimaschutz bereits Ende Jahr auszulaufen. Das möchte das Parlament verhindern. Nach dem Nationalrat hat am Donnerstag auch der Ständerat ein Gesetz gutgeheissen, mit dem die bestehenden Massnahmen bis 2024 verlängert werden. Ziel ist es, dass die Schweiz beim Pariser Klimaabkommen auf Kurs bleibt. Gemäss Gesetz sollen die Emissionen jährlich um 1,5 Prozent gegenüber 1990 verringert werden, drei Viertel davon im Inland.

CO2-Abgabe wichtig für Industrie

Einig war sich der Ständerat auch bei den bis Ende Jahr befristeten Instrumenten. Laufen diese aus, können sich etwa Firmen bestimmter Branchen nicht länger von der CO2-Abgabe befreien lassen. Aus Sicht der Mehrheit wäre das ein grosser Nachteil für die Schweizer Industrie.

Die CO2-Abgabe kann beantragt werden, wenn Unternehmen ihre Emissionen zusätzlich um 2 Prozent pro Jahr senken. Die Abgabe beträgt 36 Franken pro Tonne, kann aber auf 120 Franken erhöht werden, sollten die Zwischenziele für Brennstoffe nicht erreicht werden.

Als zweites wichtiges Instrument entfiele ab nächstem Jahr auch die Kompensationspflicht für die Importeure von Benzin und Diesel. Nach Ansicht des Parlaments würde das die Finanzierung vieler klimafreundlicher Vorhaben gefährden. Der maximale Zuschlag pro Liter Treibstoff bleibt bei 5 Rappen.

Streitpunkt: Zielvereinbarungen mit Agenturen

Der Ständerat folgte weitgehend dem Nationalrat. Eine Differenz schuf er jedoch. Er möchte nicht, dass Zielvereinbarungen mit den bestehenden Agenturen verlängert werden müssen. Dies sei aufsichtsrechtlich problematisch, befand die Mehrheit. Im Nationalrat war die Übergangslösung von einer breiten Allianz von Linken und Bürgerlichen unterstützt worden, Kritik gab es von der SVP. Mit dieser Differenz geht die Vorlage zurück an den Nationalrat.

Auch der Bundesrat ist bereits aktiv geworden. Bis Ende Jahr möchte er ein neues CO2-Gesetz vorlegen. Im Gegensatz zur gescheiterten Vorlage soll die Neuauflage keine höheren Abgaben vorsehen. Die Revision soll auf dem bestehenden CO2-Gesetz basieren. Wo nötig werden die Instrumente effizienter eingesetzt. Im Vordergrund stehen Massnahmen, die es der Bevölkerung ermöglicht, den CO2-Ausstoss im Alltag zu reduzieren.