Bangen auf Unterstützung: Solothurner Clubs schliessen – doch die Hilfsgelder laufen Ende Jahr aus
Offiziell geschlossen wurden die Solothurner Clubs zwar nicht. Doch die Massnahmen, die seit diesem Mittwoch im Kanton Solothurn gelten, verunmöglichen Partys quasi.
Während die Verschärfungen aktuell schweizweit zunehmen – laufen die Programme, um die betroffenen Betriebe finanziell zu unterstützen, aus – oder sind zumindest nicht mehr im Krisenmodus.
Da ist zum einen die Kurzarbeit: Noch bis im Sommer galt das vereinfachte Anmeldeverfahren. Mittlerweile gilt wieder das normale Prozedere, für Betriebe ist es deutlich aufwendiger, Kurzarbeit zu beantragen. Dazu kommt: Kurzarbeit muss jeweils im Vormonat beantragt werden. Wenn sich ein Club nicht also bereits für den Dezember angemeldet hatte, ist es nun zu spät.
Glück im Unglück hat das Solothurner Kofmehl: Dort hat man sich im Voraus angemeldet. Wenn es in guten Monaten dann doch keine Hilfe braucht – umso besser. Ob und wie viel Geld es Ende Dezember nun effektiv geben wird, weiss Geschäftsführer Pipo Kofmehl nicht.
Ausfallentschädigungen laufen Ende Jahr aus
Eine weitere Hilfsmassnahme: Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen. Während mit der Kurzarbeit die Löhne des Personals gedeckt werden sollen, ist diese Massnahme gedacht, um die Ausfälle der Betriebe abzufedern. Die letzte Abrechnungsperiode dauert nun von September bis Dezember. Die Gesuche mussten bis Ende November eingereicht werden. Auch wenn diese Frist nun vorbei ist: Hier dürften die meisten Kulturbetriebe ein Gesuch eingereicht haben. Auch das Kofmehl hat das getan.
Nicht nur, weil das kantonale Amt für Kultur und Sport die Unternehmen aktiv auf die Möglichkeit hinwies. Vor allem auch deshalb, weil sämtliche Kulturbetriebe in irgendeiner Form eingeschränkt waren, und sei es zuletzt nur wegen der Zertifikatspflicht. Ende Dezember werden dann die effektiven Ausfälle angeschaut und maximal 80 Prozent davon vergütet. Wenn ein Club also ein solches Gesuch stellte, werden die Dezember-Ausfälle teilweise kompensiert werden.
Doch diese Massnahme läuft Ende Jahr aus. Für Ausfallentschädigungen darüber hinaus fehlt aktuell schlicht die gesetzliche Grundlage. Dasselbe gilt übrigens auch für Härtefallgelder (gewissermassen das Pendant zu den Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende, einfach für alle Nicht-Kultur-Betriebe). Es muss aber davon ausgegangen werden, dass viele Betriebe auch 2022 noch Einschränkungen und finanzielle Einbussen haben werden.
«Die Unterstützungsmassnahmen sind super»
Aktuell wird in Bundesbern über die Verlängerung, beziehungsweise Anpassung verschiedener Massnahmen diskutiert. Zum einen geht es um Kurzarbeit. Zum anderen um die Verlängerung der Gelder für Härtefallhilfen und auch für die Ausfallentschädigungen für Kulturbetriebe.
Wenn sich das Parlament hier einigen kann, muss dann noch die Solothurner Regierung nachziehen. Und die Entschädigungen konkret auf Kantonsebene regeln. Und schliesslich muss der Kantonsrat das Ganze noch absegnen.
Mit Kurzarbeit und Ausfallentschädigungen würde man über die Runden kommen, sagt Kofmehl: «Uns geht es finanziell im Moment relativ gut, die Situation ist nicht dramatisch.» Das schwierigste sei, nicht zu wissen, wie es weiter geht und wie lange die Einschränkungen dauern. Doch zumindest finanziell käme man über die Runden: «Die Unterstützungsmassnahmen sind super, um die sind wir sehr froh.»