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Bessere Früherkennung bei Piloten: Nationalrat sperrt sich gegen Melderecht

Anstoss für die Anpassungen auf europäischer Ebene war ein Flugzeugunglück von Germanwings im Jahr 2015. Der Co-Pilot hatte die Maschine absichtlich zum Absturz gebracht, um Suizid zu begehen. Nun möchte auch der Bundesrat nachziehen. Er schlägt eine Änderung des Bundesgesetzes über die Luftfahrt vor.

Das Parlament unterstützt die Reform. Umstritten ist noch die Frage, ob ein neues Melderecht für Ärzte geschaffen werden soll. Zwar werden bereits heute Piloten und Fluglotsen auf ihren Gesundheitszustand überprüft. Das geltende Gesetz erschwert es aber, Diagnosen und Informationen von Haus- oder Fachärzten über mögliche psychische und körperliche Erkrankungen an den Bund weiterzugeben.

Vertrauensverhältnis beeinträchtigt

Der Nationalrat hat sich am Dienstag zum zweiten Mal gegen ein Melderecht ausgesprochen. Mit der Möglichkeit, dass sich Ärzte von der Schweigepflicht entbinden könnten, bestünden heute schon ausreichende Massnahmen zur Flugsicherheit. Ein solches Melderecht würde zudem das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient beeinträchtigen, betonte Thomas Hurter (SVP/SH).

Dem widersprach Jon Pult (SP/GR). Die Sicherheit der Passagiere müsse immer oberste Priorität haben. Es sei nötig, dass Ärzte rasch reagieren könnten. Seiner Ansicht nach stellt die Entbindung von der Schweigepflicht eine zu grosse Hürde dar, bei der wertvolle Zeit verloren gehe. Im Strassenverkehr bestünde diese Regel schon seit 1975, gab Pult zu bedenken.

Mit dieser letzten Differenz geht das Geschäft zurück an den Ständerat. Auf die übrigen Aspekte der Reform haben sich die Räte bereits geeinigt. Deren Ziel: Die Früherkennung von psychischen Erkrankungen bei Pilotinnen und Piloten sowie Fluglotsen zu verbessern. Erlaubt ist es künftig auch, jederzeit Alkoholkontrollen bei Mitgliedern der Flugbesatzung durchzuführen. Heute ist das nur bei Anzeichen von Angetrunkenheit oder beim Verdacht des Konsums von Betäubungsmitteln möglich.