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Die Zeiten des Privilegs für Elektrofahrzeuge sind im Kanton Solothurn gezählt

Elektrofahrzeuge sind im Kanton Solothurn von der Motorfahrzeugsteuer befreit. Was vor 30 Jahren als ökologischer Anreiz gedacht war, droht allmählich zum finanziellen Problem zu werden. Denn E-Mobile sind im Trend, und aus dem Ertrag der Motorfahrzugsteuer wird der Strassenbau und -unterhalt finanziert. Im Jahr 2016 waren im Kanton erst 279 Personenwagen mit elektrischem Antrieb immatrikuliert, heute sind es über 2000 – Personenwagen, Lieferwagen, Lastwagen und Motorräder zusammen 2213.

In der Beantwortung eines Auftrags von FDP-Kantonsrat Mark Winkler (Witterswil) geht der Regierungsrat davon aus, dass dem Kanton durch die Steuerbefreiung jährlich knapp 726’000 Franken (bei einer hypothetisch angenommenen Durchschnittsbesteuerung von 328 Franken pro Fahrzeug) entgehen. Wenn der Bestand der Elektrofahrzeuge im gleichen Mass wie bis anhin zunimmt, wachse der entgangene Steuerertrag jährlich um 150’000 bis 200’000 Franken an.

Mark Winkler, FDP.

Schweizweite Harmonisierung wäre wünschenswert

Das ist nicht nichts, der Regierungsrat geht denn auch mit Kantonsrat Winkler einig: «Es ist heute nicht mehr nachvollziehbar, warum Elektrofahrzeuge nicht besteuert werden.» Dies zumal sie mit ihren Batterien meist schwerer seien als Autos mit herkömmlichem Verbrennungsmotor und deshalb die Strassen stärker beanspruchen würden.

Dennoch tut sich der Regierungsrat schwer mit der Auftragsforderung, eine Gesetzesänderung zur Abschaffung der Steuerbefreiung einzuleiten. Denn da ist auch noch der Auftrag der Grünen hängig, die Motorfahrzeugsteuer zu «ökologisieren». Das hiesse dann also wohl, auch Elektrofahrzeuge grundsätzlich zu besteuern, gleichzeitig aber die Höhe der Besteuerung zum Beispiel am CO2-Ausstoss auszurichten.

Stefan Mueller-Altermatt, Nationalrat die Mitte.

Die Hoffnungen liegen hier auf CVP-Nationalrat Stefan Müller-Altermatt beziehungsweise auf dessen Motion aus dem Jahr 2019, die eine schweizweite «Harmonisierung und Ökologisierung» bei der Bemessung der Motorfahrzeugbesteuerung verlangt. Der Nationalrat hat ihr inzwischen (gegen den Willen des Bundesrats) zugestimmt, jetzt liegt der Ball beim Ständerat.

Man hofft, von «Bern» zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen zu bekommen, denn es sind unterschiedlichste Modelle für die geforderte Ökologisierung vorstellbar, eine Insellösung ist da nicht unbedingt sinnvoll. Sollte aber keine bundesrechtliche Lösung zur Harmonisierung zu Stande kommen, will sich der Regierungsrat mit der Ausarbeitung einer Vorlage zur Reform der Motorfahrzeugsteuergesetzgebung beauftragen lassen. Dabei könnte eine Kombination von CO2-Emission, Gesamtgewicht und allenfalls Leistung zu einem Resultat führen, bei dem umweltfreundlichere Fahrzeuge weniger stark besteuert werden, stellt er in Aussicht.