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Freiwillige 2G-Regel, Maskenpflicht am Arbeitsplatz: So will der Bundesrat die fünfte Welle brechen

Die fünfte Coronawelle ist in vollem Gange. Auch in der Schweiz schnellen die Infektionszahlen in die Höhe. Während Nachbarländer wie Österreich bereits einen Lockdown verhängten, hat der Bundesrat lange Zeit zugewartet. Erst diese Woche ist in Bundesbern Hektik ausgebrochen. Am Dienstag präsentierte die Landesregierung nach einer ausserordentlichen Sitzung ein Strauss an neuen Verschärfungen. Die Botschaft war klar: Die Lage ist ernst. Es braucht ein schärferes Regime.

Ähnlich tönte es am Freitag, als Gesundheitsminister Alain Berset die Beschlüsse des Bundesrates vor den Medien erläuterte. «Es ist ein Alarmsignal an die Bevölkerung.» Immer mehr Menschen würden mit schweren Krankheitsverläufen ins Spital eingeliefert. Trotz der «sehr kritischen Situation» setzt der Bundesrat nicht alle angekündigten Massnahmen in die Tat um.

Zu gross war der Widerstand der Kantone. Exemplarisch zeigt sich dies an der geplanten Testpflicht an Schulen. 17 von 26 Kantonen wehrten sich dagegen. Darauf machte der Bundesrat einen Rückzieher. «Wir wären gerne weitergegangen», betonte Berset. Und machte auch gleich eine klare Ansage: «Jetzt erwartet der Bundesrat von den Kantonen, dass sie mehr tun». Damit schiebt die Landesregierung den Schwarzen Peter in der föderalen Logik wieder eine Ebene nach unten.

Zertifikatspflicht ab elf Personen empfohlen

Dies gesagt: Der Bundesrat zieht die Coronaschrauben in einigen Bereichen durchaus an. So wird ab Montag die Zertifikatspflicht in Innenräumen auf alle öffentlich zugänglichen Veranstaltungen sowie auf sportliche und kulturelle Aktivitäten von Laien ausgeweitet. Bisher galt eine Ausnahme für beständige Gruppen bis 30 Personen. Bei Veranstaltungen im Freien gilt bereits ab 300 Teilnehmenden eine Zertifikatspflicht. Bisher lag die Grenze bei 1000.

Ausserdem muss in allen Innenbereichen von öffentlich zugänglichen Betrieben und Einrichtungen mit Zertifikatspflicht neu eine Maske getragen werden. Das gilt auch für Veranstaltungen im Innern, bei denen bereits heute ein Zertifikat vorgewiesen werden muss.

Zurückgekrebst ist der Bundesrat bei der geplanten Zertifikatspflicht für private Treffen ab elf Personen. Er belässt es bei einer «dringlichen Empfehlung». Gesundheitsminister Berset appellierte vor den Medien an die Bevölkerung, im privaten Bereich vorsichtig zu sein. Das ist auch im Hinblick auf die vorweihnachtliche Zeit mit vielen Familienanlässen gemeint.

Veranstaltungen können auf 2G-Regel setzen

Einschränkungen gibt es dafür neu, wo keine Masken getragen werden können. Für die Konsumation im Restaurant gilt neu eine Sitzpflicht. Bei Kultur- und Sportaktivitäten wie Chorproben oder Hallentrainings müssen Kontaktdaten erhoben werden.

Der Bundesrat schlägt aber auch einen anderen Weg vor: Alle öffentlichen Einrichtungen mit Zertifikatspflicht sowie alle Veranstaltungen – innen und aussen – haben zudem die Möglichkeit, eine 2G-Regel einzuführen. In diesem Fall ist auch die Konsumation im Stehen erlaubt. Damit kommt der Bundesrat den Clubs und Discos entgegen, bei denen ein Betrieb mit Sitzpflicht bei der Konsumation nicht wirtschaftlich ist.

Schnelltests sind weniger lange gültig

Um die Sicherheit von Testresultaten zu erhöhen, schränkt der Bundesrat die Gültigkeit von Zertifikaten ein, die auf Tests basieren. Schnelltests sind noch 24 statt 48 Stunden gültig. Bei den PCR-Tests bleibt es bei 72 Stunden.

Auch am Arbeitsplatz begnügt sich der Bundesrat mit der mildesten Verschärfung. Neben einer Homeoffice-Empfehlung gilt neu eine Maskenpflicht für alle Mitarbeitenden in Innenräumen. Zu einer Homeoffice-Pflicht für alle oder nur Ungeimpfte konnte sich der Bundesrat nicht durchringen.