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Fitnesscenter wollen Schadenersatz für Zeit der Corona-Schliessungen – und klagen sich vors Bundesgericht

Der Fitnesscenter-Verband sieht die Schliessungen seiner Betriebe vom März 2020 und vom Dezember 2020 bis März 2021 als ungerechtfertigt an. Bereits Anfang dieses Jahres kündigte er an, eine Schadenersatzklage gegen den Bund einzureichen. Nun gelangen die Betreiber von Fitness- und Gesundheitscentern ans Bundesgericht, wie der Verband am Montag mitteilte. Dies nach einer «ersten ablehnenden Stellungnahme des Bundesrates».

Dieser habe die Ansteckungsgefahr in Fitnesscentern nicht wissenschaftlich genügend abgeklärt, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Er habe «übereilte und unverhältnismässige Massnahmen» getroffen, während es auch mildere Mittel gegeben habe. Weiter bemängelt der Fitnesscenter-Verband das Vorgehen des Bundesrates bei der Auszahlung der Härtefallgelder durch die Kantone. So seien 26 Lösungen entstanden, «die in der Mehrheit den entstandenen Schaden nicht gedeckt haben».

Mit der Stellungnahme des Bundes will sich der Verband nicht zufriedengeben. Diese sei auf diverse Aspekte «kaum oder gar nicht» eingegangen. Nun beschäftigt sich das Bundesgericht mit der Angelegenheit. Wie der Verband schreibt, hat dieses den Eingang der Klage bestätigt und den Bund aufgefordert, dazu Stellung zu nehmen. (agl)