Sie sind hier: Home > Schweiz + Welt > Gleiche Regeln bei CO2-Ausstoss: Nun geht es Ferrari und Co. an den Auspuff

Gleiche Regeln bei CO2-Ausstoss: Nun geht es Ferrari und Co. an den Auspuff

Für Neuwagen gelten seit 2012 Vorschriften bei den CO2-Emissionen. Die Flotte jedes Importeurs muss eine individuelle Zielvorgabe einhalten. Überschreitet er diese, wird eine Sanktion fällig. 2018 betrugen die Strafzahlungen rund 31 Millionen Franken. Nur: Während für Importe von grossen Fahrzeugmarken einheitliche Regeln gelten, sind die CO2-Abgaben für Klein- und Nischenmarken separat definiert. Dazu zählen nach Definition des Bundes «Nischenhersteller» wie Subaru, Jaguar, Land Rover und «Kleinhersteller» wie Aston Martin, Ferrari, Maserati, Lamborghini, Chevrolet und Buick.

Nun handelt der Bundesrat. Ab 2022 müssen die Autoimporteure auch für die klimaschädlichsten Fahrzeuge Sanktionen bezahlen, wenn sie die CO2-Zielwerte verfehlen. Der Bundesrat hat am Mittwoch die entsprechende Verordnung überarbeitet und per 1. Januar in Kraft gesetzt, wie es in einer Mitteilung des Bundesamtes für Umwelt heisst.

Damit kommt die Landesregierung einer Forderung des Parlaments nach. National- und Ständerat waren die Ungleichbehandlung ein Dorn im Auge. In der Frühjahrssession überwiesen sie eine Motion des Luzerner FDP-Ständerates Damian Müller. Der Zweck der Emissionsvorschriften für Autoimporteure bestehe darin, den CO2-Ausstoss des Personenverkehrs zu reduzieren, indem mehr emissionsarme und emissionsfreie Fahrzeuge unterwegs seien, argumentierte das Parlament. Dafür müssten jedoch alle Marken einen Beitrag leisten.