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Verwaltungsgericht: Entlassung von Whistleblower war rechtmässig

Zwar wurde die Beschwerde des entlassenen Whistleblowers abgelehnt, dennoch spart das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich in seinem am Montag veröffentlichten Urteil nicht mit Kritik am Zürcher Universitätsspital. Zum Zeitpunkt der Kündigung habe es in der Herzchirurgie einen Konflikt gegeben, der nicht ohne Auflösung einzelner Arbeitsverhältnisse lösbar gewesen sei, hält das Gericht dem Spital zugute.

Soweit hätte es aber nicht kommen müssen: «Die Spitaldirektion ergriff nicht rechtzeitig geeignete Massnahmen, um den Konflikt an der Klinik zu beruhigen», heisst es in der Urteilsbegründung. Kritisiert wird aber auch das Verhalten des Whistleblowers, der damals leitender Arzt an der Klinik für Herz- und Gefässchirurgie war.

Dieser habe ab dem Frühjahr 2020 «eine eigentliche Kampagne» gegen Mitarbeitende geführt, die er zu den Vertrauten des Klinikdirektor zählte, heisst es im Urteil weiter. Dieses ist noch nicht rechtskräftig und kann weitergezogen werden. (wap)