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Stiftung Tier im Recht wirft Justiz fehlendes Fachwissen vor

1919 Tierschutzstraffälle gab es in der Schweiz 2020, leicht weniger als im Vorjahr. Am meisten betroffen waren Hunde, gefolgt von Rindern. In 53 Prozent der Fälle ging es um Heimtiere. Einen deutlichen Anstieg von 19,8 Prozent gab es bei Fällen mit Wildtieren – wohl wegen den steigenden Fallzahlen im Bereich Fische. «Angesichts der Millionen in der Schweiz gehaltenen und genutzten Tiere fällt die Anzahl der Tierschutzstrafentscheide sehr tief aus», schreibt die Stiftung Tier im Recht (TIR) in einer Mitteilung vom Mittwoch. Seit 2003 analysiert sie die Umsetzung des Tierschutzrechts durch Staatsanwälte und Gerichte.

Es sei von einer entsprechend hohen Dunkelziffer an Fällen auszugehen, die nie verfolgt und geahndet würden. Auch dort, wo die Justiz hinschaut, tut sie dies nach Einschätzung von TIR nicht gut genug. Der Vollzug des Tierschutzstrafrechts weise in materieller Hinsicht zahlreiche Mängel auf, Verstösse würden oftmals bagatellisiert. Zudem werde der gesetzlich vorgesehene Strafrahmen nicht ausgeschöpft. Die Hälfte der verteilten Bussen liegt gemäss Stiftung unter 400 Franken. Eine Freiheitsstrafe gab es nur in einem Fall. Dabei handelte es sich um eine bedingte Strafe.

Stiftung sieht «erheblichen Handlungsbedarf»

Ein Problem sieht die Stiftung auch darin, dass Tatbestände, die eigentlich als Tierquälerei geahndet werden müssten, teilweise lediglich als einfache Gesetzesübertretungen behandelt würden.

Im Tierschutzstrafvollzug bestehe erheblicher Handlungsbedarf, lautet denn auch das Fazit von TIR. Darauf würde auch die Stagnation der Fallzahlen und die deutliche Abnahme der Anzahl Tagessätze in Bezug auf die unbedingten Geldstrafen hinweisen. Kurz: Den zuständigen Justizbehörden mangle es schweizweit an tierschutzrechtlichem Fachwissen. (wap)