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Waffenhändler müssen ihre Geschäfte besser vor Einbrecher schützen

Waffenhändler müssen ihre Geschäfte besser vor Einbrecher schützen

Sicherheitsschrank, Videoüberwachung und bessere Türen und Fenster: Nach mehreren Einbrüchen müssen sich die Schweizer Waffenhändler besser schützen. Der Bund hat neue Sicherheitsanforderungen erlassen.

Die Schweizer Waffenhändler müssen ihre Geschäfte sicherer gegen Einbrüche machen.

Seit einem Jahr häufen sich in Schweizer Waffenhandlungen Einbrüche und Einbruchsversuche. Dabei wurden bereits mehrere hundert Schusswaffen gestohlen, wie das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) am Donnerstag mitteilte. Das EJPD hat darauf reagiert und die Verordnung über die Mindestanforderungen an die Geschäftsräume von Waffenhandlungen angepasst. Die neuen Regeln gelten ab nächstem Jahr und sollen die Sicherheit in der Schweiz erhöhen.

Konkret müssen Türen und Fenster neue Sicherheitsstandards erfüllen und bestimme Waffenarten – etwa Seriefeuerwaffen – künftig in einem Sicherheitsschrank aufbewahrt werden. Die Waffenhändler müssen ihre Geschäfte mit einer Videoüberwachungs- und einer Alarmanlage ausrüsten, deren Alarm an eine rund um die Uhr besetzte Alarmzentrale oder die Polizei gehen.

Die Waffenhändler haben nach Absprache mit dem Schweizerischen Büchsenmacher- und Waffenhändlerverband fünf Jahre Zeit, die neuen Anforderungen umzusetzen. Um eine Bewilligung für den Waffenhandel zu erhalten, müssen die Geschäfte den kantonalen Waffenbüros künftig mittels Schutzkonzept beweisen, dass sie die Anforderungen erfüllen. (abi)