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Maskenpflicht und Testen: Parlament verschärft seine Schutzmassnahmen

Das Bundesparlament reagiert damit auf die wieder stark steigenden Coronafallzahlen. Wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilen, gilt ab Montag im Bundeshaus wieder eine generelle Maskenpflicht. Die Maske darf nur für Wortmeldungen und beim Essen oder Trinken abgenommen werden. Zudem hat die Verwaltungsdelegation beider Räte entschieden, den Mitgliedern des Parlaments regelmässige Coronatests zu empfehlen. Diese Testempfehlung gilt in der drei Wochen dauernden Wintersession neu auch für geimpfte und genesene Personen.

Mit den am Freitag gefällten Entscheiden trage das Parlament nicht zuletzt den gleichentags vom Kanton Bern verschärften Coronaschutzmassnahmen Rechnung. Dieser hat insbesondere die Maskentrage- und Zertifikatspflicht ausgeweitet. Die Verwaltungsdelegation will im Verlauf der ersten Sessionswoche die Situation beurteilen und allenfalls weitere Massnahmen beschliessen. Früher in der Pandemie hatte das Parlament auch schon rigide Zutrittsbeschränkungen ausgesprochen. Doch seit dem Sommer dürfen Besucherinnen, Lobbyisten und die meisten Journalistinnen das Parlamentsgebäude wieder frei betreten. (sat)