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Kontingente für Arbeitskräfte aus Drittstaaten bleiben unverändert

Nach Anhörung der Kantone und Sozialpartner hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden, die Kontingente auf dem heutigen Niveau zu belassen. Im nächsten Jahr können daher erneut bis zu 8500 Spezialistinnen und Spezialisten sowie Fachkräfte aus Drittstaaten rekrutiert werden: 4500 mit einer Aufenthaltsbewilligung B und 4000 mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung L. Damit solle die Erholung der Wirtschaft nach dem pandemiebedingten Rückschlag unterstützt werden, schreibt das Staatssekretariat für Migration in seiner Mitteilung.

Weil Grossbritannien aus der Europäischen Union ausgetreten ist, kommt da das Freizügigkeitsabkommen seit diesem Jahr nicht mehr zur Anwendung. Damit die Unternehmen in der Schweiz auch in Zukunft Fachkräfte aus diesem Land rekrutieren können, hat der Bundesrat separate Höchstzahlen beschlossen. 2022 können bis zu 3500 Erwerbstätige aus dem Vereinigten Königreich rekrutiert werden: 2100 mit Aufenthaltsbewilligungen B und 1400 mit Kurzaufenthaltsbewilligungen L.