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Keine Mietzinsreduktionen: Referenzzinssatz bleibt bei 1,25 Prozent

Der hypothekarische Referenzzinssatz bleibt unverändert bei 1,25 Prozent. Dies teilte das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am Mittwoch mit. Der Referenzzins beeinflusst die Mietzinsen und wird vierteljährlich anhand des Durchschnitts der Hypothekarzinsen berechnet. Mit dem unveränderten Referenzzinssatz gibt es keinen neuen Senkungs- oder Erhöhungsanspruch der Mietzinse.

Der Referenzzinssatz ist gemäss Bund per Ende September gegenüber dem Vorquartal zwar von 1,23 auf 1,21 Prozent gesunken. Kaufmännisch gerundet betrage der Referenzzinssatz jedoch weiterhin 1,25 Prozent, schreibt das BWO. Eine erneute Anpassung erfolge erst, falls der durchschnittliche Zinssatz auf unter 1,13 Prozent sinken oder auf über 1,37 Prozent steigen sollte. Die nächste mögliche Anpassung wird im kommenden März bekannt gegeben.

Der hypothekarische Referenzzinssatz liegt damit seit Anfang März 2020 bei 1,25 Prozent. Damals fand die letzte Senkung um einen Viertel Prozentpunkt statt. Davor hatte der Referenzzins bei 1,5 Prozent gelegen. Der Referenzzinssatz gilt für die ganze Schweiz.

Verband rechnet weiterhin mit stabilen oder leicht sinkenden Mieten

Gemäss einer Mitteilung des Schweizer Hauseigentümerverbands (HEV) wirkt sich die Tiefzinsphase weiterhin «entlastend auf die Bestandsmieten aus». Der Grund: Mangels alternativen Anlagen konzentriere man sich auf den Bau von Renditeimmobilien. Somit werde die Zahl der leerstehenden Wohnungen im Mietwohnungsmarkt weiter ansteigen und Druck auf die Mieten ausüben.

Der Verband stützt sich dabei auf eine Umfrage unter Immobilienexperten. Demnach gehen 70 Prozent der Befragten davon aus, dass sich die Wohnungsmieten in den kommenden zwölf Monaten nicht verändern werden. 90 Prozent rechnen jedoch mit steigenden Preisen für Wohneigentum – so viele wie noch nie. (abi/dpo)